Warum der «GZO-Kredit» kein Kredit ist

(Bild: buebikernews)
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Heute Abend (11. Juni 2025) entscheidet die Bubiker Gemeindeversammlung, ob Bubikon sich an der Erhöhung des Aktienkapitals zur Sanierung der GZO AG Spital Wetzikon im Umfang von 3,120 Millionen Franken beteiligen will. Diese Vorlage wurde oft auch als «GZO-Kredit» bezeichnet, was verschiedentlich zur falschen Auffassung (selbst bei der RPK der Stadt Wetzikon!) geführt hat, es handle sich dabei um einen Kredit im Sinne eines Darlehens an das GZO. Das ist absolut nicht der Fall.

 

Im Zusammenhang mit Gemeindefinanzen wird oft das Wort «Kredit» verwendet, wenn es um die Emächtigung einer Gemeindebehörde durch das Volk geht, für einen bestimmten Zweck finanzielle Verpflichtungen bis zu einem bestimmten Betrag einzugehen. So kennen wir den Budgetkredit und den Verpflichtungsktedit. Mit dem zivilrechtlichen Kredit hat das rein gar nichts zu tun.

 

Bei der GZO-Vorlage geht es um eine Aufstockung des Aktienkapitals der GZO AG, also aus Sicht der Gemeinde um Risikokapital und nicht um ein rückzahlungspflichtiges Darlehen. Zinsen sind nicht geschuldet, im besten Fall wirft die Investition einmal eine Dividende für die Aktiorsgemeinden ab. (bn)

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