Die kantonale Baudirektion hat die am 10. September 2025 von der Gemeindeversammlung festgesetzte Teilrevision der kommunalen Richtplanung genehmigt. Der Beschluss dazu ist am Freitag (12. Juni 2026) amtlich publiziert worden. Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung und gegen den Genehmigungsentscheid des Kantons kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht Rekurs erhoben werden., Die Unterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung auf. (bn)


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