Wenn zwei dasselbe tun...

 

Abschreiben. «Bubikon hat endlich eine Parkierungsverordnung» – so betitelte buebikernews noch am Abend des Beschlusses den Bericht über die Bubiker Gemeindeversammlung vom Mittwoch (10. Juni 2026). Rund 20 Stunden später, am 11. Juni 2026, 16.55 Uhr, ist auch der ZO online. Mit dem Titel: «Bubikon hat endlich eine Parkierungsverordnung». Und heute Freitag (12. Juni 2026), doppelt auch die gedruckte Qualitätszeitung «Zürcher Oberländer» nach. Mit dem genialen Titel: «Bubikon hat endlich eine Parkierungsverordnung».

 

Wenn in schriftlichen Texten eine Formulierung identisch ist mit dem Original, dem Urtext, dann spricht man in der Regel von einem Plagiat. Zufall? Schliesslich wa der ZO doch selber auch an der Bubiker Gemeindeversammlung anwesend....Ah nein, doch nicht: Gemeindepräsident Hans-Christian Angele hat bei der Eröffnung der Versammlung doch ausdrücklich bedauert, dass dieses Mal von den Medien nur buebikernews dabei sei, und dass der ZO leider keine Zeit für den Besuch in Bubikon gefunden habe...

 

(bn)

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Kommentare: 2
  • #1

    Speculandi causa (Freitag, 12 Juni 2026 07:54)

    Zu meiner Gymi-Zeit gab es fürs «Spicken» knallhart die Note 1 - «speculandi causa», wie sich der Lateinlehrer auszudrücken pflegte...

  • #2

    Veränderte Zeiten (Freitag, 12 Juni 2026 08:25)

    Heute bekommt man alles doppelt und dreifach im gleichen Format serviert - das nennt sich kumulieren - oder?