RPK gefordert: Wie sozial und gemeinnützig ist der Bubiker-Fonds?

(Screenshot smd.ch)
(Screenshot smd.ch)

 

Leitartikel. Der Bubiker Gemeinderat hat dem Bubiker-Fonds 15 000 Franken entnommen, um damit die Sommermatinee von Ende August, eine muntere Party mit einem Promi-Gast, zu finanzieren (buebikernews berichtete). Die Frage stellt sich: Wie sozial und gemeinnützig müssen Beiträge aus diesem Fonds sein?

 

Die Schaffung des heutigen Bubiker-Fonds war 2020 nicht unumstritten. Bereits im März 2020 – ein halbes Jahr vor der Gemeindeversammlung vom 16. September 2020, an welcher das Geschäft verhandelt wurde – widmete der «Zürcher Oberländer» dem Thema eine grosse und kritische Geschichte unter dem Titel «Bubiker Gemeinderat will Geld unter die Leute bringen»

 

Der Titel bezog sich auf eine – tendenziös von der Zeitung uminterpretierte – Äusserung des damaligen Gemeindeschreibers Stefan Mettler, dem mit dem vorhandenen Geld – rund eine Viertelmillion Franken – unter Umständen auch ein «grosser, aber nachhaltiger Wurf für die Bevölkerung» vorschwebte, beispielswiese ein neues Nutzungs-Konzept für das so genannte Stammgleis. Aus diesem Grund hielt Mettler die Forderung der Rechnungsprüfungskommission (RPK), die Finanzkompetenz des Gemeinderats über den Fonds auf einmalige Beiträge von höchstens 15 000 Franken zu beschränken, für hinderlich.

 

In der damals von gewissen Kreisen bewusst geschürten negativen Stimmung gegenüber dem Gemeinderat setzte sich an der Gemeindeversammlung der Beschränkungs-Antrag der RPK durch. Die RPK unterstrich mit ihrer skeptischen Haltung gegen das «Geldverteilen» aber auch die soziale und gemeinnützige Bedeutung, welche zumindest zwei der drei zum Bubiker-Fonds fusionierten Vorgänger-Fonds prägten: der «Sozialfonds Bedürftiger Patienten, die aufgrund ihrer Krankheit in Not geraten» und der «Unterstützungsfonds zur Unterstützung von Gemeindeeinwohnern sowie von Heimen und anderen fürsorgerischen Einrichtungen».

 

Diese von der RPK indirekt bestätigte soziale und gemeinnützige Prägung der vorhandenen Fonds-Gelder war aber eigentlich bereits klar im Reglements-Entwurf des Gemeinderats deutlich festgeschrieben, zum Beispiel in der Liquidationsklausel: «Wenn der Bubiker-Fonds ein Fondskapital von CHF 10‘000 unterschreitet, ist er durch den Gemeinderat zu liquidieren. Das Liquidationsergebnis ist einer gemeinnützigen Einrichtung zu spenden.»  Auch die Zweckbestimmung des Fonds priorisierte immer klar den sozialen, gemeinnützigen Charakter:

 

«Der Bubiker-Fonds dient folgenden Zwecken:

  • Ausrichtung von Beiträgen an natürliche Personen oder Organisationen für ideelle, gemeinnützige, wohltätige oder öffentliche Zwecke auf dem Gebiet der politischen Gemeinde Bubikon.
  • Die finanzielle Unterstützung von bedürftigen Einwohnern mit Wohnsitz in der politischen Gemeinde Bubikon.»

 

Die etwas schwammige Formulierung, wonach nebst ideellen, gemeinnützigen, wohltätigen auch «öffentliche» Zwecke» mit Beiträgen bedient werden können, verleitet nun offenbar dazu, Fonds-Gelder selbst für flüchtige Vergnügungen wie die Sommermatinee abzuzweigen, und dies gleich im Umfang des höchstmöglichen Betrags. Ob das wirklich dem Sinn des Fonds entspricht und zulässig ist oder nicht, müsste die aktuelle Rechnungsprüfungskommission (RPK) prüfen, unter Umständen auch der Bezirksrat Hinwil.

 

Thomas Illi, Redaktionsleiter buebikernews (*)

 

(*) Der Autor war zum Zeitpunkt der Entstehung des Bubiker-Fonds Gemeinderat und vertrat als Finanzvorsteher das Geschäft «Bubiker-Fonds» vor der Gemeindeversammlung vom 16. September 2020

Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    Hallo (Dienstag, 24 September 2024 10:46)

    Die Spender dieser Gelder würden sich wohl in ihren Gräbern umdrehen wenn sie davon erfahren würden. Zudem soll der Fonds noch geäufnet werden. Wer soll noch in einen
    solchen geldverprasser Fonds spenden?