Jetzt ist der Schuss draussen: Nach mehreren Berichten auf buebikernews über die geplante Totalsanierung der Gemeinschaftsschiessanlage Betzholz hat die Gemeindeverwaltung am Mittwoch (3. Juni 2026) einen bisher unter Verschluss gehaltenen Gemeinderatsbeschluss vom 4. März 2026 online gestellt, aus dem die wichtigsten Informationen hervorgehen:
Den vier Verbandsgemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil und Rüti soll für die Urnenabstimmung vom 29. November 2026 die Genehmigung eines Kredits von 6.5 Mio. Franken (inkl. 8.1 % MwSt., exkl. Teuerungsindex Stand März 2025) für die Sanierung und die Erneuerung der Gemeinschaftsschiessanlage (GESA) Betzholz zu Lasten der Investitionsrechnung des Zweckverbands beantragt werden.
Die Delegierten des Zweckverbandes GESA Betzholz sollen an der Delegiertenversammlung vom 16. Juni 2926 (siehe bn-Bericht vom 3. Juni 2026) dieses Geschäft beschliessen. Der Gemeinderat Bubikon stimmt diesem Vorgehen zu, die beiden Bubiker Delegierten werden an der Versammlung diese zustimmende Parole vertreten.
Der Zeitplan sieht folgendes Vorgehen vor:
- Urnenabstimmung 29. November 2026
- anschliessend Baueingabe, Baubewilligung erwartet bis Herbst 2027
- Letztes Schiessen, Räumen der Anlage bis Mitte Oktober 2027
- Rückbau, Aushub + Baumeister bis April 2028
- Aufrichten, Innenausbau, Umgebung bis November 2028
- Bereitstellung der Anlage Februar 2029
- Wiederaufnahme Schiessbetrieb März 2029
Die Genehmigung des Planungs- und Baukredits fällt laut dem Dokument in die Finanzkompetenz der Stimmberechtigten des Zweckverbands Gemeinschaftsschiessanlage Betzholz der Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil und Rüti (GESA Betzholz). Über den Kredit stimmt die Bevölkerung der vier Zweckverbandsgemeinden an der Urne ab. Der Kredit ist angenommen, wenn die Mehrheit der Stimmenden und die Mehrheit der Verbandsgemeinden zugestimmt haben (Art. 10 Statuten). Wahlleitende Behörde ist der Gemeinderat der Sitzgemeinde des Zweckverbandes, also der Gemeinderat Hinwil (Art. 10 der Zweckverbandsstatuten). Die Anordnung der Urnenwahl ob- liegt gemäss § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR).
Die Gemeinschaftsschiessanlage Betzholz wurde von 1977 bis 1983 geplant und in den Jahren 1985/1986 erstellt. Der Schiessbetrieb wurde im Herbst 1986 aufgenommen.
Die Anlage umfasst 18 Scheiben auf 300 Meter und je 10 Scheiben für Pistolen und Revolver auf 25 und 50 Meter. Die Anlage hat nun fast 40 Betriebsjahre hinter sich. In den
vergangenen Jahrzehnten wurden im Aussenbereich wichtige Sanierungen vorgenommen, wie z. B. die Erneuerung der Kugelfänge und der Einbau von künstlichen Kugelfangkästen, die Sanierung der
Hochblenden und die erst kürzliche Umsetzung der Schallschutzmassnahmen. Beim Gebäude der Schiessanlage haben die rund 40 Jahre der Nutzung sichtbare Spuren hinterlassen und es zeigen sich
Defizite bei den Infrastruktur- und Sicherheitsbereichen.
(bn)


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Vielleicht (Donnerstag, 04 Juni 2026 06:52)
Vielleicht gäbe es noch weitere Gemeinden, welche mitmachen und sich an den Kosten beteiligen würden. Damit würde es für alle Beteiligten günstiger.
Wolfhauser (Donnerstag, 04 Juni 2026 09:17)
Geht nicht. Wald hat das vor Jahren mal geprüft. Dazu müssten die Scheibenanzahl ausgebaut werden. Die Kosten wären für einen solchen Ausbau noch höher. Da will keine Gemeinde mehr mitmachen