Der Gemeinderat Bubikon hat laut einer amtlichen Publikation vom Donnerstag (16. Juli 2026) – gestützt auf Art. 24 Ziff. 1 der Gemeindeordnung – mit Beschluss Nr.
2026-72 vom 24. Juni 2026 folgende Geschäftsreglemente revidiert:
a. Geschäftsreglement Gemeinderat,
b. Organisationsreglement für die Gemeindebehörden,
c. Organisationsreglement für die Gemeindeverwaltung,
d. Reglement Ausschuss Bau und Planung
sowie das Reglement Ausschuss Finanzen und Steuern aufgehoben.
Die Änderungen treten per 1. Juli 2026 in Kraft. Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet,
schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden.
(bn)


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