Die Gemeinde Bubikon hat im Einfamilienhausquartier an der Geissbergstrasse in Wolfhausen eine Liegenschaft angemietet, um dort Asylsuchende oder andere Personen in Not unterzubringen (buebikernews berichtete). Das hat im betroffenen Quartier Unruhe ausgelöst.
Eine Medienanfrage von buebikernews an die Gemeindeverwaltung vom Freitag (22. Mai 2026, 08.42 Uhr), blieb bis zur Stunde ohne jede Reaktion.
Diese Fragen hatte buebikernews gestellt:
- Trifft es zu, dass die Liegenschaft für fünf Jahre angemietet wurde?
- Ist eine so lange Mietdauer wirklich notwendig, nachdem nun der Rekurs gegen die Asylcontainer vom Tisch ist?
- Trifft es zu, dass die Gemeinde einen Mietpreis «zwischen 4000 und 5000 Franken» bezahlt, während Familien, die sich für das Mietobjekt interessierten, lediglich 3300 Franken hätten bezahlen können? Oder anders gefragt: Ist es in der angespannten Wohnungssituation für Familien angebracht, wenn die öffentliche Hand mit Steuergeldern den Wohnungsmarkt zusätzlich verknappt und verteuert?
- Sind die Sorgen und Ängste in der Nachbarschaft, wonach sich der Wert der Liegenschaften im Quartier durch die Asylunterkunft verringern könnte, berechtigt?
Im Kanton Zürich herrscht das Öffentlichkeitprinzip, gestützt auf das kantonale Informations- und Datenschutzgesetz (IDG). Dieses sieht vor, dass staatliches Handeln grundsätzlich transparent und öffentlich ist, es sei denn, es bestehe ein besonderer Geheimhaltungsschutz, zum Beispiel laufende Ermittllungen, Persönlichkeitsrechte, Staatsschutz.
Das Auskunftsrecht gilt im Prinzip für jede Person und prioritär auch für Medien. Nach Meinung der meisten Medienrechtler dürfen offizielle Medienanfragen von Behörden nicht einfach ignoriert werden, sondern eine Verweigerung (oder zeitliche Verzögerung) der Antworten muss begründet werden.
Wir warten...
Thomas Illi, Redaktor BR und Redaktionsleiter buebikernews


Kommentar schreiben
Super (Dienstag, 26 Mai 2026 18:15)
Bitte bleiben Sie am Ball.