Warum wurden die Naturbeobachtungsbänkli beim Bubiker Kämmoosweiher wirklich entfernt (buebikernews berichtete)? Der Kanton widerspricht der Darstellung von Gemeindeschreiber Urs Tanner, wonach vom Kanton vorgegebene Naturschutzgründe dafür den Ausschlag gaben.
«Der Kämmoosweiher und seine Umgebung sind ein Naturschutzgebiet von überkommunaler Bedeutung», hatte Tanner gegenüber buebikernews ausgeführt. Das Amt für Landschaft und Natur (ALN) respektive seine Fachstelle Naturschutz hätten entschieden, das Gewässer nicht mehr als Fischereirevier zu verpachten. Der Kämmoosweiher diene ausschliesslich dem Schutz der Natur. «Daher wurden das lecke Boot abtransportiert sowie der Steg abgebrochen. Beides wurde primär von den Fischern genutzt.» Auch die besagten Bänkli stehen laut Tanner im Naturschutzgebiet.
Ein bn-Leser gab sich damit nicht zufrieden und fragte beim Kanton nach. Und erhielt vom Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz, eine klare Antwort: «Die von Ihnen geschilderte Darstellung trifft in dieser Form nicht zu. Die Gemeinde hat die Sitzbank als Grundeigentümerin aus eigener Initiative entfernt.»
Auch ein weiteres Argument der Gemeinde Bubikon – «der notwenige Pflanzenrückschnitt bräuchte eine kantonale Bewilligung, welche für diesen Zweck nicht erteilt würde» – wird vom Kanton klar dementiert: «Im Rahmen der ordentlichen Pflege des Gebiets wird das Ufergehölz in periodischen Abständen zurückgeschnitten. Da diese Pflegemassnahme ausdrücklich im für das Gebiet geltenden Pflegeplan vorgesehen ist, besteht hierfür keine zusätzliche Bewilligungspflicht», schreibt das kantonale Bauamt.
Bestätigt wird in Zürich, dass Bubikon nach dem Kenntnisstand des kantonalen Bauamtes seinen Entscheid «unter anderem aus sicherheitsrelevanten Überlegungen» gefällt habe, zumal die angrenzende Strasse an keiner Stelle gefahrlos überquert werden könne.
(bn)


Kommentar schreiben
cwa aus Bubikon (Dienstag, 12 Mai 2026 17:23)
Ist doch immer schön wie ehrlich unser Gemeinderat kommuniziert.
Hmm (Dienstag, 12 Mai 2026 18:20)
Aber das Bauernhaus am Lützelsee
wird schon auf Anordnung des Kanton abgebrochen ?
Fragezeichen (Mittwoch, 13 Mai 2026 10:11)
So ein fadenscheiniger Vorwand, welche Strasse kann denn gefahrlos überquert werden?
Nachbar (Mittwoch, 13 Mai 2026 10:51)
Ein solcher Gemeindeschreiber ist nicht tragbar! Das Vertrauen der Bevölkerung in die Gemeinde ist gebrochen. Solche Aussagen sind untragbar! Keiner übernimmt mehr Verantwortung, immer sind es die anderen!
Klarstellung (Mittwoch, 13 Mai 2026 12:17)
@Nachbar, bitte Vorsicht!!!
Ich bin der Nachbar der Bänkli und habe mit diesen Berichten nichts zu tun. Unmittelbar während den Abbrucharbeiten habe ich aber dem zuständigen Gemeinderat geschrieben. Wie es weiter geht sehen wir dann.