An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 23. März 2026 haben die 12 Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital
Wetzikon einstimmig die Kapitalerhöhung von «bis zu 50 Millionen Franken beschlossen». Dies schreiben die Gemeinden in einer Mitteilung vom
Dienstag (24. März 2026). Voraussetzung für die Umsetzung der Kapitalerhöhung bleiet, dass die Gläubiger dem Nachlassvertrag zustimmen und das
Nachlassgericht diesen bestätigte.
Die verbindlichen Zeichnungszusagen der Aktionärsgemeinden werden bei einem Treuhänder (sog. Escrow Agent) hinterlegt
werden. «Kommt der Nachlassvertrag zustande, werden diese
Zeichnungsscheine der GZO AG ausgehändigt, und der Verwaltungsrat der GZO AG kann das versprochene Kapital entsprechend
abrufen.» Damit seien mindestens 46.9 Millionen Franken von den benötigten 50 Millionen Franken gesichert. Über die Zusatzkredite für die verbleibenden
3.12 Millionen Franken wird, wie berichtet, im Juni 2026
in den Aktionärsgemeinden entschieden.
«Sanierungsplan auf Kurs»
Die Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken sei ein zentrales Element im Sanierungskonzept der GZO AG. «Mit dem frischen Geld legen die Gemeinden die Basis für die Zukunft der
Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland», sagt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika.
Die Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken erlaubt es laut Mitteilung der GZO AG, die aktuell vorhandene
Liquidität für die Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern einzusetzen. «Die Mittel aus der Kapitalerhöhung machen die GZO
AG wieder handlungsfähig und sichern die notwendigen finanziellen Mittel für den laufenden Betrieb sowie bauliche Massnahmen im
Rahmen des Rohbaus».
Die GZO AG arbeitet derzeit an der Finalisierung des Nachlassvertrags. Mit Einladung zur für Mitte Mai geplanten Gläubigerversammlung würden
die Gläubiger über das Angebot der GZO AG informiert. (pd/bn)


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