Wie heute (6. März 2026) berichtet, hat der Gemeinderat Bubikon gegen den Entscheid des Kantons, den Bubiker Mindestabstand von 1000 Metern von Windkraftanlagen zu Wohnsiedlungen nicht zu genehmigen, Rekurs beim Baurekursgericht Zürich eingelegt. Ein Leser hat uns und unsere Lesersschaft im Kommentarfeld darauf hingewiesen, dass Gemeindepräsident Hans-Christian Angele an der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2025 genau das Gegenteil versprochen habe.
Auf eine entsprechende schriftliche Anfrage von buebikernews hat die Gemeindeverawaltung zunächst nicht reagiert. Die fragliche Äusserung Angeles ist allerdings durch den Gemeindeversammlungsbericht im «Zürcher Oberländer», vom 13. Juni 2026 eindeutig belegt: «Der Kanton hingegen hat bereits deutlich gemacht, wie unter anderem in Hittnau oder Hinwil, solche BZO-Revisionen nicht zu genehmigen», heisst es im ZO-Artikel: «Gemeindepräsident Hans-Christian Angele (FDP) betonte auch auf eine Anfrage hin, den Rechtsweg nicht zu beschreiten, es gebe dafür kein Budget. Es solle sich lediglich um ein Zeichen an den Kanton handeln.»
Am späteren Vormittag traf dann eine Antwort von Gemeindeschreiber Urs Tanner ein: «Wenn eine Kommentarschreiberin oder ein Kommentarschreiber eine Stellungnahme von der Gemeinde möchte, soll er sich an die Gemeinde wenden. Dessen ungeachtet handelt es sich um einen Beschluss der Gemeindeversammlung (GV), daher hat der Gemeinderat entschieden, die erste Rekursinstanz anzurufen, da der Entscheid des Kantons dem Willen der GV entgegensteht.» Dass der Rechtsweg beschritten werden könne, so Tanner weiter, sei bereits im Beleuchtenden Bericht zur Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2025 angedeutet worden.
Bleibt die Frage, worauf Angele denn seine klare, aber offensichtlich falsche Aussage an dieser Gemeindeversammlung stützte...
(bn)


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Chabis (Freitag, 06 März 2026 13:10)
Chabis verzapfen, abstreiten, aufmerksame Bürger zusammenstauchen - und dann am Sonntag gewählt werden?
Traurig... (Freitag, 06 März 2026 13:14)
Dass wir auf der grossen Politbühne weltweit ständig und immer wieder angelogen und für unmündig gehalten werden, daran habe ich mich inzwischen (fast) gewöhnt. Dass dies nun offenbar auch für unsere Gemeindebehörde gilt, macht mich traurig...
Leere Worte (Freitag, 06 März 2026 13:57)
Das gesprochene Wort gilt in der Politik bei uns schon lange nichts mehr. Wenn sich der Präsident nicht daran hält muss man sich nicht wundern wenn das Vertrauen ganz verloren geht.
Falsche Versprechen (Freitag, 06 März 2026 15:22)
Chabis verzapft hat auch der ZO vor 4 Jahren, als er zur Wahl Angeles mit dem Titel frohlockte: "Bubikon hat genug von falschen Versprechen"....
Leere Worte (Samstag, 07 März 2026 00:49)
Hat nicht der ZO und auch buebikernews berichtet der Kanton wolle auf den Standort Homberg verzichten? Oder wird der Homberg nur zurückgestellt?
Irgendetwas war doch.
Leere Worte (Samstag, 07 März 2026 00:55)
20. November 2025
BREAKING: In Bubikon wird es kein Windrad geben!
(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)
Auf dem höchsten Punkt Bubikons, dem Hombergchropf, wird es keine Windkraftanlage geben: Der Regierungsrat hat das Projekt Nr. 31 aus dem Richtplan gestrichen, wie aus einer Medienmitteilung vom Donnerstag (20. November 2025) hervorgeht.
Die Baudirektion habe zunächst Potenzialgebiete für die Nutzung der Windenergie im Kanton Zürich ermittelt, heisst es in der Mitteilung. Insgesamt 52 Gebiete wurden individuell bewertet und Schutz und Nutzen gegeneinander abgewogen. Es fanden mehrere Dialogrunden mit Gemeinden, Energiebranche, Verbänden und Bevölkerung statt. Von Juli bis Oktober letzten Jahres hat die Baudirektion einen Richtplanentwurf mit insgesamt 20 Festsetzungen und 15 Zwischenergebnissen öffentlich aufgelegt.
Aufgrund der Rückmeldungen hat der Regierungsrat nun laut Mitteilung die Richtplanvorlage überarbeitet: «Er hat ein Gebiet gestrichen (Nr. 31, Hombergchropf), die Fläche eines Gebiets reduziert (Nr. 12, Berg Dägerlen) und bei drei Gebieten die Abstandpuffer zu geschützten Ortsbildern von kantonaler oder nationaler Bedeutung vergrössert (Nr. 3, Stammerberg, Nr. 4, Kleinandelfingen, Nr. 14, Eschenberg).»
Zudem verzichte der Regierungsrat darauf, einen Eintrag der 15 Gebiete in den Richtplan zu beantragen, die in der öffentlichen Auflage als «Zwischenergebnis» vorgeschlagen waren. Bei diesen Gebieten bestehen Konflikte mit der Aviatik (militärische und zivile Nutzung des Luftraums). Es verbleiben somit 19 Gebiete. Die Vorlage überweist der Regierungsrat nun an den Kantonsrat. Dieser entscheide abschliessend über den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan.
(bn)
buebikernews (Samstag, 07 März 2026 07:47)
@ Leere Worte
Wie in unserem ersten Artikel vom 6. März 2026 geschrieben, ist der Entscheid des Kantons Zürich weitgehend irrelvant, da der Kanton ja den Hombergchropf aus dem Richtplan genommen hat. Umso absurder ist es, dass der Gemeinderat jetzt dagegen einen - kostspieligen - Rechtsstreit eröffnet hat.
Leere Worte (Samstag, 07 März 2026 10:05)
@buebikernews
Danke für die Erklärungen, so dämmert es auch dem hinterletzten wie mir. Ihren von mir kopierten Artikel vom November 2025 dürfen Sie gerne löschen oder kürzen.
Wichtig ist für uns alle, der Kanton hat das Windrad aus dem Richtplan gestrichen, der Gemeinderat streitet mit dem Kanton über eine Buebiker Richtplanänderung die hinfällig ist.
Vielleicht bearbeitet die zuständige Gemeinderätin als Juristin den Fall selber. Aber dann erhalten andere Anwälte kein Geld von uns.
Schönes Wochenende an alle Einwohner
Wo die Sonne lacht (Samstag, 07 März 2026 23:34)
@Leere Worte
Aus unserer Gemeinderätin wurde leider nie eine Juristin. Sie musste das Studium frühzeitig verlassen.