Erwartungsgemäss hat die kantonale Baudirektion die Bubiker Abstandsregelung für Windkraftanlagen zu Wohngebierten, die eine solche Anlage auf dem Hombergcbropf verunmöglichen würde, abgelehnt. Dies geht aus einer amtlichen Punlikation vom Freitag (6. März 2026) hervor. Das ist aber insofern wenig relevant, als der Kanton eine solches Projekt aus dem Richtplan genommen hat (buebikernews berichtete). Zumindest vorerst ist das umstrittene Windrad damit vom Tisch.
Die Gemeindeversammlung hatte mit Beschluss vom 11. Juni 2025 eine Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung "Ergänzung von Art. 35b Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbauten" festgesetzt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat nun am 27. Januar 2026 verfügt, dass diese Teilrevision nicht genehmigt wird. Laut der amtlichen Publikation vom Freitag hat der Gemeinderat am 18. Februar 2026 beschlossen, gegen diese Nichtgenehmigung Rekurs beim Baurekursgericht Kanton Zürich zu erheben. (bn)


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Frage (Freitag, 06 März 2026 08:04)
An der Gemeindeversammlung im Sommer 2025 hat der Gemeindepräsident auf Anfrage betont es würde keinen Rechtsstreit geben. Die Gemeinde gebe dafür kein Geld aus, sie wolle mit ihrer Ablehnung nur gegen die Windkraftanlage ankämpfen.
Sehe ich das falsch? Ich bitte um detaillierte Aufklärung und/oder Anfragen im Gemeindehaus. Der Gemeinderat darf gerne selber Stellung nehmen um die Sache zu klären.
buebikernews (Freitag, 06 März 2026 08:32)
@Frage
Wir haben die Frage an den Gemeinderat weitergeleitet und warten auf Antwort.