Mitte Bubikon: Stimmfreigabe zum GZO-Kredit

(Bild: buebikernews)
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Die Ortspartei Mitte Bubikon-Wolfhausen hat für die Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2025 Stimmfreigabe zum GZO-Kredit beschlossen. Zum Mehrwertausgleich sagt sie Ja.

Auch die die Jahresrechnung 2024 wird laut Mitteilung zur Annhame empfohlen. Die Rechnung zeige eine stabile Finanzlage. Ebenso befürwortet die Partei eine BZO-Teilrevision, die einen Mindestabatnd von 1000 Metern für Windkraftanlagen vorsieht.

Zur Beteiligung der Gemeinde Bubikon an der Sanierung der GZO AG Spital Wetzikon durch eine Kapitalerhöhung in Höhe von 3,12 Millionen Franken (Bubiker Anteil) sind die Meinungen geteilt: «Die Mitte Bubikon-Wolfhausen hat das Sanierungskonzept intensiv geprüft und diskutiert. Wir begrüssen grundsätzlich die Weiterführung des Spitals und die Vision eines zukünftigen Spitalverbunds. Doch weil das Zustandekommen eines solchen Verbunds derzeit ungewiss ist, sehen wir die Voraussetzungen für eine tragfähige Lösung zum Abstimmungszeitpunkt heute nicht eindeutig als gegeben.» Aufgrund der unklaren Ausgangslage und der offenen Fragen rund um die Umsetzung des Sanierungskonzepts habe Mitte Bubikon-Wolfhausen beschlossen, bei diesem Traktandum keine Abstimmungsempfehlung abzugeben

Als positiv beurteilt die Mitte die Einführung eines kommunalen Mehrwertausgleichs im Rahmen einer weiteren BZO-Teilrevision. Der Gemeinderat schlägt vor, die Mehrwertabgabe auf 30 % des Mehrwerts abzüglich eines Freibetrags von 100’000 Franken festzulegen. Grundstücke bis zu 1’200 m² sollen dabei grundsätzlich von der Abgabe ausgenommen sein: «Mit dieser Ausgestaltung werden Eigentümerinnen und Eigentümer mit kleineren Parzellen geschont, während gleichzeitig ein fairer Beitrag an die Allgemeinheit sichergestellt wird», schreibt die Partei.

Die Mitte Bubikon-Wolfhausen unterstützt laut Mitteilung die Einführung dieses Instruments und empfiehlt die Annahme der Vorlage: «Wir erachten den vorgeschlagenen Ausgleich als gerecht, zweckmässig und ausgewogen. Besonders wichtig ist uns, dass durch die gewählte Regelung nur wenige Grundstücke überhaupt betroffen sind – der Mehrwertausgleich wird also gezielt dort greifen, wo er sachlich begründet und substanziell ist.»

(bn)

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