Lärmsanierungen auch in Nachbargemeinden

Per 1. April 1987 hat der Bund die Lärmschutzverordnung in Kraft gesetzt. Die Verordnung verpflichtet die Kantone, für die Staatsstrassen einen Lärmkataster zu erstellen und bis spätestens 2018 entsprechende Lärmsanierungsmassnahmen zu ergreifen. Der Regierungsrat nimmt nun die Lärmsanierungsprogramme für die Regionen Glattal-Uster, rechtes südliches Zürichseeufer und Tösstal in Angriff.

Die Lärmsanierung erfolgt im Kanton Zürich in Etappen. Um die Prioritäten der Regionen festzulegen, hat die Fachstelle Lärmschutz des Tiefbauamtes die Kriterien der Lärmschutzverordnung auf die Daten des Lärmübersichts-Katasters angewendet. Nach dieser Prioritätenreihenfolge hat die Baudirektion bereits Lärmsanierungsprogramme in neun Regionen ausgearbeitet. Als Nächstes wird nun die Lärmsanierung in den Regionen Glattal-Uster, rechtes südliches Zürichseeufer und Tösstal vorgenommen. Es betrifft dies in der Region Glattal-Uster die Gemeinden Egg, Gossau, Grüningen, Maur, Mönchaltorf und Uster, am rechten Zürichseeufer die Gemeinden Hombrechtikon, Männedorf, Oetwil am See, Stäfa und Uetikon am See und im Tösstal die Gemeinden Bauma, Fischenthal, Hofstetten, Kyburg, Schlatt, Sternenberg, Turbenthal, Weisslingen, Wila, Wildberg und Zell.

In den genannten Gemeinden wurde im Rahmen einer Vorstudie die Machbarkeit von baulichen Lärmschutzmassnahmen innerorts in enger Zusammenarbeit mit den Gemeindebehörden abgeklärt. Neben dem Hauptkriterium Ortsbild sind beim Entscheid über die zu treffenden Massnahmen weitere Kriterien wie Verkehrssicherheit, Wohnhygiene und das Kosten-/Nutzen-Verhältnis angewandt worden. Auf Grund dieser Kriterien kam die Studie der Fachstelle Lärmschutz zum Schluss, dass bauliche Massnahmen wie Lärmschutzwände oder -wälle innerorts nur in wenigen Fällen realisierbar sind. Deshalb bestehen die Massnahmen zum grossen Teil aus dem Einbau von Schallschutzfenstern.

Die Gemeinde Bubikon ist Teil einer früherer Etappe der Sanierungen ("buebikernews" berichtete).

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