Do

14

Apr

2011

Schallschutzfenster bis 2018 auch in Bubikon

Regierungsrat konkretisiert Lärmschutzverordnung

ki/bn.Per 1. April 1987 hat der Bund die Lärmschutzverordnung in Kraft gesetzt. Die Verordnung verpflichtet die Kantone, für die Staatsstrassen einen Lärmkataster zu erstellen und bis spätestens 2018 entsprechende Lärmsanierungsmassnahmen zu ergreifen. Der Regierungsrat nimmt nun die Lärmsanierungsprogramme für die Regionen Eglisau, mittleres Glattal und südliches Oberland in Angriff. Betroffen ist auch Bubikon.


Die Lärmsanierung erfolgt im Kanton Zürich in Etappen. Um die Prioritäten der Regionen festzulegen, hat die Fachstelle Lärmschutz des Tiefbauamtes die Kriterien der Lärmschutzverordnung auf die Daten des Lärmübersichtskatasters angewendet. Nach dieser Prioritätenreihenfolge hat die Baudirektion bereits Lärmsanierungsprogramme in sechs Regionen ausgearbeitet. Als Nächstes wird nun die Lärmsanierung in den Regionen Eglisau, mittleres Glattal und südliches Oberland in Angriff genommen werden. "Südlichen Oberland", das sind die Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil, Rüti und Wald.

 

Primär Einbau von Schallschutzfenstern


In den genannten Gemeinden wurde im Rahmen einer Vorstudie die Machbarkeit von baulichen Lärmschutzmassnahmen innerorts in enger Zusammenarbeit mit den Gemeindebehörden abgeklärt. Neben dem Hauptkriterium Ortsbild sind beim Entscheid über die zu treffenden Massnahmen weitere Kriterien wie Verkehrssicherheit, Wohnhygiene und das Kosten-/Nutzen-Verhältnis angewandt worden. Auf Grund dieser Kriterien kam die Studie der Fachstelle Lärmschutz zum Schluss, dass bauliche Massnahmen wie Lärmschutzwände oder -wälle innerorts nur in wenigen Fällen realisierbar sind. Deshalb bestehen die Massnahmen zum grossen Teil aus dem Einbau von Schallschutzfenstern.


Bund übernimmt rund 25 Prozent der Kosten


An Gebäuden, die von einer Lärmbelastung über dem Alarmwert betroffen sind, werden bei lärmempfindlichen Räumen zulasten des Staates Schallschutzfenster eingebaut. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Lüftung können bei Schlafzimmern mit Alarmbelastung zusätzlich Schalldämmlüfter installiert werden. Bei Liegenschaften, bei denen die Lärmbelastungen zwischen dem Immissionsgrenzwert und dem Alarmwert liegen, können lärmabhängige, freiwillige Beiträge vom Staat an die vom Eigentümer durchgeführte Fenstersanierung ausgerichtet werden. Die Kosten für die Lärmsanierung in der Region Eglisau belaufen sich auf rund 0,7 Millionen Franken, im mittleren Glattal auf rund 14,3 Millionen Franken und im südlichen Oberland auf rund 13,6 Millionen Franken. Der Bund übernimmt rund 25 Prozent der anfallenden Lärmsanierungskosten.

 

Das Sanierungsprogramm südliches Oberland (u.a. Bubikon) im Wortlaut:

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