Ab Montag, 13. Juli 2026, gilt in Bubikon wie auch in den Nachbargemeinden Hombrechtikon, Dürnten, Hinwil, Rüti und Rapperswl Jona ein generelles
Feuerverbot.
Das mit Präsidialverfügung erlassene generelle Feuerverbot gilt laut Mitteilung vom Samstag (11. Juli 2026) bis auf weiteres auf dem ganzen
Gemeindegebiet von Bubikon und Wolfhausen. Es gilt für alle offenen Feuer - auch für Holz- oder Holzkohlegrills. Und es gilt auch für Feuerwerk.
Konkret beinhaltet das Verbot folgende Punkte:
- kein Entfachen von offenen Feuern im Freienkein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben sind (erlaubt ist das Grillieren mit Gasgrillgeräten)
- kein Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
- kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen, Kong-Ming-Laternen oder dergleichen
- kein Abbrennen von Feuerwerkskörpern
- kein Entfachen von Höhenfeuern
Bedingt durch die Trockenheit der letzten Wochen sprach der Kanton Zürich Ende Juni bereits ein Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe aus.
«Im Hinblick auf den bevorstehenden Bundesfeiertag - den 1. August - und die Wetterprognosen, wurde auf Empfehlung der kantonalen Bewältigungsorganisation
«Waldbrand» ein generelles Verbot geprüft», schreibt die Gemeinde.
«Viele Felder sind abgeerntet, die Temperaturen bleiben weiterhin auf eher hohem Niveau und nach Regenfällen sieht es in nächster Zeit nicht aus.» Das
Gemeindepräsidium von Bubikon habe sich deshalb nach Abwägen der Fakten und Einschätzung der Feuerwehr entschlossen, ab Montag, 13. Juli 2026, ein generelles Feuerverbot und
Feuerwerksverbot anzuordnen.
«Die Bevölkerung ist angehalten, sich konsequent an diese Vorgaben zu halten. Das Verbot gilt bis auf Weiteres und bleibt gültig, bis es aufgehoben wird. Die
Wetteraussichten werden laufend beobachtet und gegebenenfalls wird eine neue Lagebeurteilung vorgenommen», heisst es in der Mitteilung.
(bn)


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