Keine disziplinarrechtlichen Schritte gegen Rapperswiler Stadtrat

(Bild: zvg)
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Die Regierung des Kantons St. Gallen sieht von disziplinarrechtlichen Schritten gegen den Rapperswiler Stadtrat Johannes Kunz ab. Sie habe einen vom Stadtrat und ihm selbst gemeldeten Sachverhalt zu einer möglichen Amtspflichtverletzung geprüft und komme zum Schluss, dass keine disziplinarrechtliche Verfolgung angezeigt sei, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch (8. Juli 2026).

Der Stadtrat hatte der Regierung des Kantons St. Gallen Anfang Mai wegen einer möglichen Amtspflichtverletzung eine Disziplinaranzeige eingereicht. Im Raum stand die Vermutung, dass Stadtrat Johannes Kunz Daten, die der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, an einen unberechtigten Dritten weitergegeben hatte.

 

Konkret wurden Unterlagen einer externen Fachperson zur Verfügung gestellt, um im Zusammenhang mit dem betroffenen Geschäft eine professionelle Drittmeinung einzuholen. Weitere Angaben könnten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht gemacht werden, heisst es in der Mitteilung.


(pd/bn)

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