
Trotz Nachlassstundung hat sich der Betrieb der GZO AG Spital Wetzikon im Jahr 2025 erfreulich entwickelt. Sowohl
bei den Patientenzahlen als auch beim Umsatz habe eine
Steigerung erzielt werden können, schreibt das GZO in einer Mitteilung.
Der operative Betrieb der GZO AG Spital Wetzikon läuft laut Mitteilung «unverändert stabil». Im zweiten Jahr der
Nachlassstundung konnte der Umsatz sogar gesteigert werden: Die konsolidierte Jahresrechnung 2025 zeige einen
Betriebsertrag von CHF 155.6 Mio. Dies entspreche einem Wachstum von 2
Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zunahmen betrafen das stationäre Geschäft mit einer Steigerung von CHF 477’000 und den
ambulanten Bereich mit einem Wachstum von CHF 1.3 Mio.
Zudem konnte ein Mehrertrag von CHF 1.1 Mio. durch die Erhöhung der Baserate verbucht werden.
Im Jahr 2025 zählte das GZO Spital Wetzikon 9211 stationäre Fälle. Gegenüber Vorjahr ist dies eine
Steigerung von 4.3 Prozent, gleichzeitig wurde das Budget übertroffen. «Die gestiegenen
Fallzahlen zeigen, dass die Bevölkerung sowie die zuweisenden Ärztinnen und Ärzte weiterhin grosses Vertrauen in unser
medizinisches Angebot setzen. Trotz der anspruchsvollen Situation
konnten wir die Versorgung jederzeit auf hohem Niveau sicherstellen», sagt Spitaldirektor Hansjörg Herren.
Das betriebliche Ergebnis wird jedoch durch nicht wiederkehrende Kosten, wie etwa Prozess- oder Restrukturierungskosten,
belastet. Ohne diese Einflussfaktoren wäre das EBITDA bei CHF 7.9
Mio. – was einer EBITDA-Marge von 5.0 Prozent entsprechen würde. Unter Berücksichtigung weiterer Positionen, inklusiv
Abschreibungen, Sonderabschreibungen und Rückstellungen,
resultiert für das Geschäftsjahr 2025 ein Verlust von knapp CHF 4 Mio.
Fallzahlenwachstum gemäss Businessplan
Auch im laufenden Jahr entwickeln sich die Patientenzahlen gemäss Businessplan: In den ersten fünf Monaten 2026 wurden im
GZO Spital Wetzikon rund drei Prozent mehr stationäre Patienten
gepflegt und behandelt als in der Vorjahresperiode.
Der gut funktionierende Betrieb war eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass das Bezirksgericht Hinwil eine weitere
(letztmalige) Verlängerung der Nachlassstundung bis zum 19.
Dezember 2026 gewährt hat.
(bn)

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