Ausstandspflicht: Was sagt die Juristerei?

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

Leitartikel. In einem kommentierenden Leitartikel hat buebikernews die Frage aufgeworfen, ob es richtig ist, wenn ausgerechnet der Bubiker Gemeindepräsident – obschon selber gar nicht ressortverantwortlich – an einer Informationsveranstaltung zum Thema alternative Energieversorgung in Bubikon federführend auftritt.

 

Und dies, obschon ein früherer Arbeitgeber des Präsidenten – die Beratungsfirma Ernst Basler + Partner (EBP) – in einem aktiven Mandatsverhältnis offensichtlich eine massgebliche Rolle in der Bubiker Energiestrategieplanung spielt. Und obschon der Gemeindepräsident auch bei einem weiteren früheren Arbeitgeber – dem Verband der Schweizerischen Gasindustrie VSG – in führender Rolle mit der Thematik befasst war.

 

Unser Leitartikel hat zahlreiche Reaktionen aus dem Leserkreis ausgelöst. In Kommentaren ist unter anderem von «Bubiker Filz» die Rede. Wie sieht die Sache emotionslos betrachtet aus? Dass die Verbindungen des Gemeindepräsidenten zu den genannten Firmen und beruflichen Tätigkeiten nicht im aktuellen Bubiker Register über die Offenlegung der Interessenbindungen von Behörden aufscheinen, mag seltsam anmuten. Das betreffende Reglement scheint dem Wortlaut nach aber nur eine Pflicht zur Offenlegung aktiver Mandate im Register zu fordern.

 

Dieses Reglement enthält allerdings auch folgende Passage: «Mitglieder sowie Schreiber von Behörden treten bei der Beratung und Beschlussfassung in den Ausstand, wenn ein Ausstandsgrund gemäss § 5a VRG vorliegt.» Der Paragraph 5a des Verwaltungsrechtspflegegesetzes sagt nun aber klar Folgendes: «Personen, die eine Anordnung zu treffen, dabei mitzuwirken oder sie vorzubereiten haben, treten in den Ausstand, wenn sie in der Sache persönlich befangen erscheinen, insbesondere... Vertreter einer Partei sind oder für eine Partei in der gleichen Sache tätig waren

 

Dieser Verweis auch auf Früheres lässt nun wenig Spielraum, eine Ausstandspflicht im Fall Bubiker Energieplanung zu verneinen. Denn allgemein gilt der Grundsatz, dass der Anschein einer Befangenheit genügt, um eine Ausstandspflicht anzunehmen. Dies wurde bereits in mehreren, auch höchstrichterlichen Entscheiden festgehalten, vom Bundergericht unter anderem in BGE 141 IV 178: «Es genügt, wenn Umstände vorliegen, die bei objektiver Betrachtung den Anschein der Befangenheit und Voreingenommenheit erwecken.»

 

Es ist uns wichtig zu betonen, dass die Bubiker Energieplanung mit alternativen Energien wohl wichtig und richtig ist. Und dass Expertise und Fachwissen in Behörden grundsätzlich zu begrüssen sind. Umstände jedoch, die wie vorliegend Fragen aufwerfen, sind der Sache wohl aber gerade nicht förderlich.

 

(bn)

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Letzte Passage im Artikel (Donnerstag, 18 Juni 2026 11:40)

    "Umstände jedoch, die wie vorliegend Fragen aufwerfen, sind der Sache wohl aber gerade nicht förderlich." Letzte Passage aus bn.
    Man könnte weiterhin argumentieren, dass das eingebrachte Wissen von Herrn Angele der Sache und der Bevölkerung am meisten dienen könnte.
    Herr Angele als Gemeindepräsident und Referent (betr. Biogas) hätte immer wieder darauf verweisen müssen, dass er in seiner früheren Berufstätigkeit bei den genannten Arbeitgebern in führender Tätigkeit beschäftigt war - und er deshalb als Sachkundiger referieren würde.
    Bei seiner Wahl zum Gemeindepräsidenten musste er wohl seinen beruflichen Lebenslauf offenlegen. (Leider können wir uns nicht mehr daran erinnern.)
    Herrn Angele fehlt es allenfalls an Informationswillen gegenüber der Bevölkerung - bestenfalls setzt er das Vorwissen betr. seiner Person einfach voraus. Man sollte sich immer wieder vor Augen führen, dass Empathie gegenüber der Bevölkerung ein wichtiges Element darstellt. Sachliche Korrektheit und uneigennütziges Verhalten wären die Schlagworte dazu!
    Wenn alles Vorwissen zum Nutzen der Gemeinde eingesetzt wird, könnte das doch alles gut sein. Aber dabei stört mich die Verquickung mit dem geplanten Schulhaus am meisten. Zwei mögliche Grossprojekte, beide ausgearbeitet oder vorgestellt mit Firmen, bei welchen Herr Angele gearbeitet hatte oder zumindest in engem Kontakt stand! Das kann tatsächlich ein Vorteil sein. Hier küssen sich Politik und Finanzwelt. So funktioniert es wohl einfach in der kleinen und grossen Schweiz - in der kleinen und grossen Welt - mit kurzen Entscheidungswegen, Insider-Wissen und anderen Interessen?
    Und das Auffällige daran ist, dass das die meisten Einwohner überhaupt nicht interessiert. Sie wollen einfach nur, dass alles gut funktioniert. Sie lassen sich verwalten, erwachen allenfalls kurz, falls eine Erhöhung des Steuerfusses zur Diskussion steht.
    Die Zukunft: der verwaltete Bürger - genügend satt, um nicht selbst denken oder handeln zu müssen ....
    Ist es hier notwendig zu handeln?