(Bilder: buebikernews)
Leitartikel. Es ist sicher nicht falsch, wenn sich eine Gemeinde wie Bubikon Gedanken zum Klimaschutz, zur Dekarbonisierung und zur Förderung alternativer Formen der Energieversorgung macht. Und dazu auch einen ausführlichen Informationsanlass – am Dienstag 16. Juni 2026 im Geissbergsaal mit Ausstellung und Apéro – durchführte.
Eine andere Frage ist aber, ob es richtig ist, wenn mit Gemeindepräsident Hans-Christian Angele ausgerechnet ein Behördenmitglied an vordester Front mitwirkt, welches in diesen Themen intenisv beruflich und politisch tätig war und auch im Rentenalter offensichtlich noch sein entsprechendes Netzwerk bespielt. Die Frage stellt sich umso mehr, als die Ressortverantwortung für die behandelten Themen fachlich gar nicht in die Zuständigkeit des Gemeindepräsidiums fällt. Das eigentlich zuständige Gemeinderatsmitglied war am Infoabend nicht einmal anwesend.
Prominent mit einem Referat zu «Solarstrompotenzialen in der Gemeinde Bubikon» und mit einem Stand in der Austellung vertreten war an der Infoveranstaltung die Firma Ernst Basler + Partner (EBP). Bei dieser Firma war Angele ab 1992 tätig und als Mitglied der Geschäftsleitung zuständig für den Geschäftsbereich Energie, Ressourcen und Klimaschutz. Bereits in dieser Zeit führte er aber auch «im Mandatsverhältnis» die bei EBP ansässige ansässige «Informationsstelle BiomassEnergie».
Vor zehn Jahren wechselte Angele dann von EBP als Leiter Politik in die Geschäftsleitung beim Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG). Er verfüge «dank seiner Tätigkeit in der Vergangenheit über sehr gute Kontakte zu Biomasse-Kreisen, verschiedenen Bundesämtern, zur Wirtschaft und zur Politik», hiess es damals in einer Medienmitteilung.
Zahlreiche Fundstellen über Referate, Workshops und PR-Auftritte Angeles zugunsten der Gasindustrie und insbesondere der Biogas-Förderung belegen, dass Angele aktives Lobbying in diesem Sektor betrieb. Bei der Genossenschaft VSG ASIG schied Angele gemäss HR-Eintrag erst per 24. Juni 2024, als er schon zwei Bubiker Gemeindepräsident war, als zeichnungsberechtigtes Geschäftsleitungsmitglied aus. Das per Januar 2026 aktualisierte Bubiker Register zur Offenlegung von Interessenbindungen (2022 bis 2026) erwähnt keine der genannten Verbindungen.
Wir wollen dem Gemeindepräsidenten hier nichts Unrechtes unterstellen. Gemäss entsprechenden Gerichtsurteilen ist allerdings klar, dass nicht eine tatsächliche Befangenheit, sondern bereits der blosse Anschein einer Befangenheit genügt, um in einem Geschäft oder Themenkomplex in den Ausstand treten zu müssen.
Dies wäre durchaus im Interesse der guten Sache, welche eine mögliche Biogasversorgung Bubikons sowie eine Intensivierung der Versorgung mit Solarstrom wahrscheinlich darstellen, nur von Vorteil.
(bn)
P.S.: In den kommenden Tagen will die Gemeinde Bubikon ihre neue Klimastrategie veröffentlichen. Seit den Erneuerungswahlen von 2022 wird die Gemeinde Bubikon bei ihren Strategieprozessen von der Firma EBP beraten und unterstützt. Dies ist auf der EBP-Website nachzulesen.



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Kopfschütteln (Dienstag, 16 Juni 2026 22:03)
Sauhäfeli-saudeckeli!
Danke BN für die Aufklärung.
Da bleiben einem die Worte im Hals stecken.
Wie lange wird in Bubikon noch weiter gewurstelt? Warum lassen sich die Gemeinderäte so gängeln? Was sagt die FDP zu ihrem Präsi? Können die überhaupt noch hinter Angele stehen? Fragen über Fragen, leider keine Antworten.