Das Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BehinG) verlangte, dass bestehende Bauten und Anlagen bis spätestens Ende
2023 behindertengerecht sein müssen. Die Tiefbaukommission hatte an der Sitzung vom 25. September 2019 die Grob Ingenieure
AG eingeladen, eine Honorarofferte für das Erstellen von Detailprojekten für den behindertengerechten
Ausbau der Bushaltestellen Oberwolfhausen und Hüebli einzureichen.
Das Projekt wurde genehmigt und die Bushaltestellen wurden entsprechen gebaut. Dabei wurde Der bewilligte Kredit von CHF 170'000 inkl. MWST wurde nicht im vollen Umfang benötigt, wie aus einem Beschluss des Ausschsses Tiefabu und Werke hervorgeht. Der Vergleich der effektiven Baukosten und der bewilligten Kreditsumme zeige eine Kreditunterschreitung von CHF 64'762.90 inkl. MWST. (bn)


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