Bubikon stimmt im November über eine Schuldenbremse ab

(Bild: buebikernews)
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Der Gemeinderat Bubikon hat eine Einzelinitiative zur Einführung einer Schuldenbremse für gültig erklärt. Die Vorlage gelangt am 29. November 2026 zur Abstimmung, wie es in einer Medienmitteilung vom Donnerstag (7. Mai 2026) heisst. Aufgrund der in den kommenden Jahren geplanten umfangreichen Investitionen lasse der Gemeinderat die finanziellen Auswirkungen der Initiative vertieft analysieren.

 


Am 11. Februar 2026 wurde bei der Gemeinde Bubikon eine Einzelinitiative eingereicht, welche die Einführung einer Schuldenbremse nach dem in der Gemeinde Gossau angewendeten Modell verlangt. Konkret fordert die Einzelinitiative ein Nettovermögen im Gesamthaushalt. Zur Finanzierung von Investitionsvorhaben soll zwar weiterhin eine Nettoschuld möglich sein, diese dürfte jedoch maximal 70 Prozent der direkten Steuern natürlicher und juristischer Personen betragen. Wird dieser Schwellenwert überschritten, müsste gemäss der Initiative das Budget des folgenden Jahres einen Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent ausweisen.


An seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 hat der Gemeinderat laut Mitteilung die Einzelinitiative als gültig erklärt. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben ist die Vorlage den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern innerhalb von sechs Monaten zur Abstimmung zu unterbreiten. Die Urnenabstimmung findet am 29. November 2026 statt.


«Umfangreiche Investitionen in den kommenden Jahren»

 

«Nachdem die Gemeinde Bubikon in den vergangenen Jahren sehr gute Rechnungsabschlüsse präsentieren konnte und heute über ein Nettovermögen verfügt, stehen in den kommenden Jahren umfangreiche Investitionen an», schreibt der Gemeinderat. Neben dem Grossprojekt der neuen Schul- und Sportanlagen seien auch weitere öffentliche Gebäude wie der Werkhof, das Gemeindehaus und die Badi Egelsee «neu zu erstellen oder umfassend zu sanieren.»


Insgesamt sei davon auszugehen, dass diese Investitionen in Kombination mit den übrigen Aktivitäten der Gemeinde vorübergehend zu einem Anstieg der verzinslichen Schulden auf über 80 Millionen Franken führen werden. Dies entspriche einer Nettoverschuldung in der Grössenordnung von 4'500 Franken pro Einwohnerin und Einwohner, womit die in den aktuellen finanzpolitischen Zielsetzungen der Gemeinde festgelegte Bandbreite des Nettovermögens bzw. der -verschuldung während mehrerer Jahre überschritten würde. Die langfristige Finanzplanung zeige aber, dass diese gezielte Verschuldung mit der Zeit wieder abgebaut werden könne.

Gemeindepräsident Hans-Christian Angele wird in der Medienmitteilung wie folgt zitiert: «Investitionen sind immer Investitionen in die Zukunft unserer Gemeinde. Sie
schaffen die Grundlage für eine funktionierende Infrastruktur und eine hohe Lebensqualität. Finanzpolitische Ziele sind wichtig, müssen aber in einer Investitionsphase über einen längeren Zeitraum hinweg betrachtet werden und Flexibilität aufweisen. Der Fokus auf kurzfristige Kennzahlen schränkt die Handlungsfähigkeit ein.»

 


«Vertiefende Analyse in Auftrag gegeben»

 

Um die Auswirkungen der Einzelinitiative beziehungsweise der Einführung einer restriktiven Schuldenbremse nach dem in der Gemeinde Gossau angewendeten Modell genauer abschätzen zu können, hat der Gemeinderat bei der Firma BDO eine entsprechende Analyse in Auftrag gegeben.


Bereits zum jetzigen Zeitpunkt kann laut dem Gemeinderat allerdings festgehalten werden, «dass die geplanten Investitionen unter den Vorgaben der Einzelinitiative entweder nicht realisiert, zeitlich auf lange Frist etappiert oder nur durch eine markante Erhöhung des Steuerfusses umgesetzt werden könnten.»


(bn)

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