Saal im Feuerwehrgebäude nicht mehr mietbar?

(Bilder: bubikon.ch)
(Bilder: bubikon.ch)

 

Noch bis zum 8. Mai 2026 läuft die Vernehmlassung zur geplanten Totalrevision des Nutzungsreglements für kommunale Räumlichkeiten durch Vereine und Parteien. Eine wichtige Änderung fällt im Reglementsentwurf gegenüber dem geltenden Reglement kaum auf, ist aber von erheblicher Tragweite: Der Mehrzweckraum im Feuerwehrgebäude in Bubikon gehört im Artikel 1 nicht mehr zu den mietbaren Lokalitäten, die der Öffentlichkeit für Versammlungen und Veranstaltungen zur Verfügung stehen (siehe Screenshots unten).

 

Der 100 Quadratmeter grosse Mehrzweckraum bot bisher Platz für 60 bis 80 Personen und war mit kleiner Küche (inklusive Geschirr), Treppenlift  und Beamer ausgestattet. Mit dem Verlust dieser Mietmöglichkeit geht der Bubiker Bevölkerung im ohnehin knappen Angebot eine weitere Versammlungsmöglichkeit verloren. Grund der Streichung sind offenbar strengere Brandschutzvorschriften – ausgerechnet im Feuerwehrgebäude...

 

(bn)

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Kommentare: 2
  • #1

    Bitte schreibt (Mittwoch, 06 Mai 2026 16:47)

    Hallo Zusammen, schreibt bitte alle der Gemeinde sie sollen den Raum so ausrüsten das er wie bis anhing genutzt werden kann. Der Raum ist für die Parteien und Vereine extrem wichtig!

  • #2

    Unverständlich (Mittwoch, 06 Mai 2026 17:54)


    Dass die Gemeinde die Einhaltung der Brandschutzvorschrften generell schärfer kontrolliert, ist sicher richtig. Dass aber ein Saal, der seit x Jahren auch von Externen benutzt werden durfte, jetzt plötzlich gar nicht mehr vermietet/zur Verfügung gestellt werden kann, ist absolut unverständlich. Wurden gar beim Bau des Feuerwehrgebäudes Brandschutzvorschriften nicht beachtet?