Geschwärzte Stellen...wie bei den Epstein-Files...

(Screenshot bubikon.ch)
(Screenshot bubikon.ch)

 

Wer sich durch Bubiker Behördenbeschlüsse liest, begegnet in jüngster Zeit regelmässig Dokumenten, die zwar mit dem IDG-Status «öffentlich» gekennzeichnet sind, aber geschwärzte Stellen aufweisen – fast wie bei den berüchtigten Epstein-Files. 

 

Im vorliegenden Fall geht es um ein Vorprojekt für eine Aufwertung des Wändhüslenweihers, für die mit Kosten von rund 780'000 Franken gerechnet wird.  Nach dem Zürcher Datenschutzrecht sind in öffentlichen Dokumenten Einschwärzungen möglich, wenn schutzwürdige Interessen, etwa laufende Ermittlungen, vertrauliche Finanzdaten oder sicherheitsrelevante Informationen, vorliegen.

 

Dass in dem Dokument auch Namen von Mitarbeitern der Abteilung Tiefbau und Werke, die an einer Besprechnung teilnahmen, eingeschwärzt sind, mutet eigenartig an, denn wer in dieser Abteilung mit Lohn aus Steuergeldern angestellt ist, kann auf der Website der Gemeinde ohne weiteres eingesehen werden...

 

(bn)

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Kommentare: 1
  • #1

    Kopfschütteln (Dienstag, 05 Mai 2026 12:41)

    Es geht ja auch nur um 780‘000.-, da muss man nicht tranzparent sein! Das Geld kommt ,nur‘ von den Steuerzahlern.
    Offen und ehrlich informieren ist nicht grad eine Stärke von unserem Gemeinderat, das ist ja schon länger bekannt!