GZO: So soll das Bubiker Manko ausgeglichen werden

(Bild: wetzikon.ch)
(Bild: wetzikon.ch)

 

Die Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon haben in einer Mitteilung die Beträge beziffert, mit denen der fehlende Beitrag der Gemeinde Bubikon (3,12 Millonen Franken) ausgeglichen werden soll. Die Beträge enthalten Reserven für den Fall, dass einzelne Gemeinden den Anträgen nicht zustimmen sollten.

 

Zuständig für den Entscheid sind in Wetzikon das Parlament, in Seegräben und Fischenthal der Gemeinderat und in den übrigen Gemeinden die Gemeindeversammlungen, die allesamt im Juni Beschluss fassen werden.

 

Falsch ist die Darstellung im Portal «Zürioberland24.ch», wonach über dieses Geschäft im Juni angeblich Urnenabstimmungen durchgeführt werde sollen.

 

(bn)

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