Der Weiler Lutikon in der Gemeinde Hombrechtikon zählt laut dem Zürcher Heimatschutz zu den Landschafts-
und Naturdenkmälern des Bundes. Der Weiler mit seinen Bauten aus dem 17. und 18. Jahrhundert sei Teil dieses
geschützten Landschaftsbildes: «Der Schweizer und der Zürcher Heimatschutz haben Rekurs gegen eine grossflächige PV-Anlage auf einer Scheune von
1678 eingelegt und fordern eine Begutachtung durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission», heisst es in einer Medienmitteilung vom 16. April 2026.
«Weitgehend unberührte Moorlandschaft»
In der Gemeinde Hombrechtikon liege der Lützelsee, «umgeben von einer wunderbaren und weitgehend unberührten Moorlandschaft mitten in einer sanften
Hügellandschaft», die im Inventar der Landschaften und Naturdenkmäler des Bundes (BLN) verzeichnet sei und auch als Moorlandschaft von nationaler Bedeutung geschützt
sei. Die Umgebung des kleinen Sees sei darüber hinaus als überkommunales Schutzgebiet im kantonalen Inventar aufgeführt, das ferner auch die Wiesen mit Hochstammobstbäumen in der
Nähe des Weilers Lutikon als schützenswert ausweist.
«Diesen verschiedenen Landschaftsschutzinventaren ist gemein, dass das typische landschaftliche Erscheinungsbild bewahrt
werden muss», schreibt der Heimatschutz. Besonders streng seien die Schutzauflagen für Moorlandschaften von nationaler Bedeutung. Es gelte insbesondere,
die «vorhandenen traditionellen Bauten und Siedlungsmuster» in einer solchen Region zu erhalten. Im Bundesinventar zur Moorlandschaft um den Lützelsee werde unter anderem der «enge Bezug zwischen den landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und der
traditionellen Bewirtschaftung» hervorgehoben und als besondere Qualität der Moorlandschaft bezeichnet.
Im Inventar wird laut dem Heimatschutz ausgeführt: «Die
Moorlandschaft Lützelsee ist weitgehend frei von störenden Bauten und Infrastrukturen». Bauten – dazu gehören auch
Solaranlagen – seien darin nicht erlaubt, wenn sie das Schutzgebiet wesentlich beeinträchtigen. Könne dies nicht von vorneherein ausgeschlossen werden,
sei die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission beizuziehen.
«Beträchtliche Beeinträchtigung des Siedlungsbildes»
Im Weiler Lutikon, der im Schutzgebiet liegt, soll nun aber ausgerechnet eine grossflächige Photovoltaik-Aufdachanlage auf einer grossen, dem Kern des Schutzgebiets zugewandten Scheune von
1678 erstellt werden. Die Scheune selbst befindet sich im kommunalen Inventar potenziell schutzwürdiger Objekte. Gegen die PV-Anlage haben nun
der Schweizer Heimatschutz SHS und der Zürcher Heimatschutz ZVH beim Baurekursgericht des Kantons Zürich Rekurs
eingereicht. Der Weiler Lutikon mit seinen aus dem 17. und teilweise 18. Jahrhundert stammenden Bauten sei laut Bundesrecht zweifellos zu den zu erhaltenden «traditionellen Bauten» zu zählen und bildet ein schützenswertes
«Siedlungsmuster».
Durch eine grossflächige schwarze PV-Anlage auf dem
Scheunendach drohe eine beträchtliche Beeinträchtigung des Siedlungsbildes – dies vor allem auch, wenn diesem Beispiel
weitere Anlagen folgen würden. Daher machen SHS und ZVH geltend, dass eine Begutachtung durch die Eidgenössische Natur- und
Heimatschutzkommission (ENHK) unbedingt erforderlich ist. «Kanton und Gemeinde verneinen ohne fundierte Auseinandersetzung mit
der vorliegenden Situation apodiktisch eine Beeinträchtigung, womit es an einer genügenden Abklärung fehle.
«Dies ist rechtswidrig, leider aber kein Einzelfall, es wurden vereinzelt sogar ohne Baubewilligung weitere Anlagen im Schutzgebiet
erstellt»
(bn)


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