Die Kantonspolizei Zürich kontrollierte am Mittwoch (8. April 2026) in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Uster private Verkehrsregeldienste. Zwei Firmen
mussten beanstandet und an das Statthalteramt verzeigt werden.
Die Kantonspolizei kontrollierte auf dem Gebiet des Kantons Zürich, die Stadtpolizei Uster auf Stadtgebiet, zusammen rund 10 Firmen während ihrer Tätigkeit der
Verkehrsregelung. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wurden unter anderem die Signalisation, die Warnkleidung sowie die Qualität der Verkehrszeichengebung überprüft.
Beim Grossteil der Verkehrsdienste zeigte die Kontrollen lediglich kleinere Schwachstellen auf, die vor Ort korrigiert werden konnten. Zwei Verkehrsdienste, die in
Fehraltorf und in Hinwil als Subunternehmer tätig waren, beschäftigten Personal, das nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Bewilligung zur Verkehrsregelung
verfügte. Sie wurden an die entsprechenden Statthalterämter verzeigt. Ein Mitarbeiter eines privaten Verkehrsdienst war zur Aufenthaltsausforschung ausgeschrieben. (KAPO/bn)


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