Auf dem Friedhof Bubikon weredenm demnächst einige Gräber geräumt, wie die Gemeinde in einer Mitteilung schreibt. Gemäss § 15 der kantonalen Bestattungsverordnung ist die gesetzliche Ruhefrist für die nachstehenden Gräber abgelaufen:
- Erdgräber Nr. 67 bis 74 (Todesjahr 2003)
- Urnengräber Nr. 456 bis 470 (Todesjahr 2003)
- Urnennischen Nr. 4, 35, 37 und 81 (Todesjahr 2006)
Für die Urnennischen Nr. 3, 46, 58 und 60 (Todesjahr 2006) läuft die Ruhefrist im Verlaufe des Jahres ab. Die Gräber werden anschliessend einzeln aufgehoben.
Angehörige, werden gebeten, den privaten Grabschmuck und/oder die vorhandenen Grabmäler bis
spätestens 31. Mai 2026 abzuholen oder entfernen zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Pflanzen sowie die Grabmäler ohne
Anspruch auf
Entschädigung durch den Friedhofgärtner abgeräumt und fachgerecht entsorgt.
(bn)


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