Grundeigentümer müssen Pflanzen zurückschneiden

(Bild: bubikon.ch)
(Bild: bubikon.ch)


Die Gemeinde Bubikon fordert in einer Mitteilung Grundbesitzende dazu auf, die Lichtraumprofile durch Pflanzenrückschnitte freizuhalten. An Orten, wo das Strassenprofil knapp ist, werde der Fuss- und Fahrzeugverkehr vielfach durch überhängende Äste von Bäumen, Sträuchern und Ähnlichem aus Vorgärten behindert. Oft sei auch die Verkehrsübersicht bei Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen verschlechtert, schreibt diue Gemeinde. In Einmündungs-/Kurven- und Ausfahrtsbereichen dürfen Sträucher und Pflanzen nicht höher als 80 Zentimeter werden. «Bäume und Sträucher, die den öffentlichen Grund überwachsen, sind von den Grundeigentümern auf das Lichtraumprofil zurückzuschneiden.»

 

Diese Vorschriften wurden aus Sicherheitsgründen erlassen: «Es geht darum, die Durchfahrt für Feuerwehr-, Polizei- und
Sanitätsfahrzeuge bei Notfalleinsätzen, aber auch für Kehrichtwagen und Postfahrzeuge freizuhalten. Auch darf die Strassenbeleuchtung nicht beeinträchtigt werden.»

 

Hydranten zugänglich und sichtbar halten

Eine weitere Auffoderung betrifft die Hydranten als wichtigste Wasserbezugsorte für die Feuerwehr bei Brandeinsätzen. «Damit die Feuerwehr bei Brandeinsätzen über das benötigte Löschwasser verfügt, ist es wichtig, dass die Hydranten das ganze Jahr über zugänglich sind.» Neben der Zugänglichkeit sei es auch wichtig, dass die Hydranten gut sichtbar sind und nicht durch Pflanzen, Hecken, Sträucher eingewachsen sind.


Aus diesem Grund bittet die Gemeinde alle Liegenschaftenbesitzer, den Zugang durch folgende Masnahmen zu gewährleisten: 

  • Entfernen von Bewuchs, im Umkreis von ca. 0.50 Metern
  • Entfernen von Material, welches einen Zugang verhindern

(bn)

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