Auf dem Wendeplatz am Ende der Rosengartenstrasse in Bubikon wird das Parkieren von Fahrzeugen verboten. Diese Anordnung hat die Kantonspolizei Zürich gemäss einer amtlichen Mitteilung vom 31. März 2026 getroffen. Die Anordnung erfolgte auf Antrag der Gemeinde Bubikon vom 19. März 2026 und unterliegt noch einer Rekursfrist von 30 Tagen ab dem Datum der amtlichen Publikation. (bn)


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