Eine etwas missverständliche Formulierung in der Medienmitteilung der Gemeinde Bubikon vom vergangenen Freitag (13. März 2026) zur Reorganisation der Bubiker Gemeindeverwaltung hatte das Portal «zürioberland24.ch» und den gedruckten «Zürcher Oberländer» dazu verleitet, Neuregelungen bei der Schule – Reduktion der Schulpflege und Einführung einer Leitung Bildung – als erst geplant darzustellen, was klar falsch ist (buebikernews berichtete am Samstag, 4. März 2026).
Während das Portal «zürioberland 24» am Montag seine Falschmeldung einfach kommentarlos umarbeitete, publizierte der «Zürcher Oberländer» am Dienstag (17. März 2026) zu seinem – nur teilweise falschen – Text ein formelles «Korrigendum», wie es die vom Presserat postulierte Berichtigungspflicht vorsieht. Das ist löblich!
Einen Vorwurf kann man den Kommunkationsverantwortlichen der Gemeinde Bubikon allerdings nicht ersparen: Wichtige Medienmitteilungen publiziert man nur dann am Freitagnachmittag kurz vor dem Wochenend-Feierabend und kurz vor dem Redaktionsschluss von Printmedien, wenn man eine seriöse journalistische Reaktion vermeiden will. Das war schon vor 40 Jahren so: Entlassungen, Firmenschliessungen und andere Negativmeldungen wurden bewusst ganz genau so kommuniziert in der Hoffung, das Thema könne nicht mehr oder nicht mehr gründlich bearbeitet werden. Dazu bestand ja hier kein Anlass.
Vorliegend könnte stattdessen das Datum des Communiqué-Versands mit hineingespielt haben: Freitag, der 13. .....
(bn)


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