GZO: Ausserordentliche GV soll Kapitalerhöhung beschliessen

(Bild: buebikernews)
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Laut einer am Donnerstag (5. März 2026) verbreiteten Medienmitteilung haben die GZO AG Spital Wetzikon und ihre Aktionärsgemeinden gemeinsam entschieden, am 23. März 2026 eine ausserordentliche Generalversammlung durchzuführen, «in deren Rahmen die Aktionärsgemeinden eine Kapitalerhöhung in der Höhe von maximal 50 Millionen Franken beschliessen». Die Beschlussfassung erfolge «unter dem Vorbehalt, dass der Nachlassvertrag zwischen der GZO AG und ihren Gläubigern zustande kommt und der Fortbestand des Spitals Wetzikon gesichert ist».

Weil die Gemeinde Bubikon ihre Beteiligung an der Kapitalerhöhung an der Urnenabstimmung von Ende November 2025 abgelehnt hatte, beträgt das vom Stimmvolk gesprochene neue Kapital aktuell nur 46,88 Millionen Franken. In der Zwischenzeit hätten sich die verbleibenden Aktionärsgemeinden «auf einen Weg verständigt, wie die Differenz von 3,12 Millionen Franken ausgeglichen werden kann», schreiben die Aktionärsgemeinden.

 

Die entsprechenden Beschlüsse der einzelnen Gemeinde-Exekutiven stehen laut der Mitteilung noch aus, «werden aber in den nächsten zwei Wochen gefällt, so dass die Aktionärsgemeinden noch vor der ausserordentlichen Generalversammlung über das konkrete Vorgehen informieren können». (bn)

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