Der Gemeinderat Bubikon hat sein Reglement über die Vereinsförderung überarbeitet und auf den 1. Februar 2026 in Kraft gesetzt. Dies geht aus einem am Freitag (13. Februar 2026) publizierten Gemeinderatsbeschluss hervor. Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen beim Bezirksrat Rekurs erhoben werden.
Am 9. Februar 2022 hatte der Gemeinderat ein Konzept Vereinsförderung genehmigt. ln der Folge wurde ein Reglement für die Vereinsförderung erarbeitet. Im Zuge der Verwaltungsanalyse sei nun das Vereinsförderungswesen von der Abteilung Liegenschaften in die Abteilung Gesellschaft verschoben worden, schreibt der Gemeinderat. Dieser Umstand habe das Ressort Gesellschaft veranlast, das Reglement über die Vereinsförderung entsprechend zu revidieren und die bisherigen Erfahrungen einfliessen zu lassen.
In welchen Details sich die Vereinsförderung verändert hat, wird in der amtlichen Publikation nicht aufgeführt. buebikernews hat das alte Reglement beschafft und stellt ihm untenstehend die geänderte Version gegenüber.
(bn)


Kommentar schreiben