Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat die Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt vom Mai 2024 in Männedorf abgeschlossen. Sie
qualifiziert das Tötungsdelikt als Mord und beantragt dem zuständigen Bezirksgericht Meilen eine freiheitsentziehende therapeutische Massnahme für eine schuldunfähige
Person.
Dem zur Tatzeit 19-jährigen Beschuldigten wird laut Mitteilung vom Donnerstag (1. Februar 2026)zur Last gelegt, am 21. Mai 2024 im Almapark in
Männedorf eine ihm unbekannte 35-jährige Frau getötet und zudem einen 50-jährigen Mann leicht verletzt zu haben. Gestützt auf ein forensisches psychiatrisches Gutachten sei davon
auszugehen, dass der Beschuldigte die Taten «im Zustand einer damals schweren psychotischen Störung» begangen habe, schreibt die Staatanwaltschaft.
Voraussetzung für eine Bestrafung nach Schweizer Strafrecht sei, «dass neben der Erfüllung eines Straftatbestands – vorliegend nach Ansicht der Staatsanwaltschaft
Mord – auch die Schuldfähigkeit des Täters gegeben ist (Art. 19 Abs. 1 StGB).» Diese ist laut der Staatsanwaltschaft gemäss Gutachten im vorliegenden Fall nicht
gegeben, weshalb die Staatsanwaltschaft dem Gericht die Anordnung einer sogenannten freiheitsentziehenden therapeutischen Massnahme beantrage. Der
geständige Beschuldigte befindet sich seit 24. Mai 2024 in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik, wo er bereits therapeutisch behandelt wird.
Mit dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensabschluss sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Über den
Inhalt der vorliegenden Medienmitteilung hinaus könne die Staatsanwaltschaft daher keine weiteren Informationen bekannt geben, auch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes. Bis zu einem
rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. (StAZ/bn)


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