Am 30. Januar 2026 informierten die GZO AG Spital Wetzikon gemeinsam mit den Sachwaltern die Gläubiger über den aktuellen Stand des
Geschäftsgangs sowie des Nachlassverfahrens. Dabei handelte es sich ausschliesslich um eine reine Informationsveranstaltung und nicht um eine Gläubigerversammlung im Sinne des
Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG).
Vorgestellt wurde ein aktueller Zwischenstand des seit Oktober 2024 nachgeschärften Sanierungskonzepts. «Dabei muss die Ausgestaltung nicht allein
die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen, sondern zugleich den bestehenden politischen Rahmenbedingungen Rechnung tragen», schreibt das GZO in einer Mitteilkung vom Freitag (30.
Janur 2026).
Auch das nachgeschärfte Sanierungskonzept beruhe nach wie vor auf einem unumgänglichen Schuldenschnitt. Dieser sei die Grundvoraussetzung, damit
die GZO AG Spital Wetzikon ihre Existenz sichern könne, sofern er von den Gläubigern angenommen werde Sollte die Finanzierung des geplanten
Neubaus gesichert werden können, sieht das Konzept laut Mitteilung ein Stundungselement von CHF 25 Millionen mit einer Laufzeit von zehn Jahren vor. Für die Fertigstellung des
Neubaus werden darüber hinaus zusätzliche Fremdmittel in Höhe von CHF 50 Millionen benötigt. Die Realisierung dieses Vorhabens würde den zukünftigen finanziellen Spielraum aus
dem Betrieb weiter stärken und die Rückzahlungsfähigkeit gegenüber den Gläubigern erhöhen. Ob diese Variante umgesetzt wird, hänge massgeblich von den Kosten der Fremdfinanzierung
ab.
Die GZO AG Spital Wetzikon setze die Gespräche mit Gläubigern fort. Eingegangene Vorschläge von Gläubigern sowie des Gläubigerausschusses würden weiterhin intensiv
geprüft. Das finale Sanierungskonzept werde anlässlich der Gläubigerversammlung vorgestellt. Die Gläubigerversammlung ist für Mitte Mai geplant. (pd/bn)


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