
Das Bezirksgericht Hinwil hat der Bubiker Kleinfirma X GmbH (Name des Redaktion bekannt) mit Entscheid vom 25. Juni 2025 die «Auflösung und Liquidation nach den Konkursregeln» angedroht, falls ein vom Handesregisteramt festgestellter Organisatonsmangel nicht innert 20 Tagen behoben ist. Dies geht aus einer amtlichen Publikation vom 3. Juli 2025 hervor.
Das Handelsregisteramt des Kantons Zürich hatte bereits im April insgesamt zwölf Firmen, darunter auch die X GmbH, per amtlicher Publikation aufgefordert, Orgnaisationsmängel zu beheben, was anscheinend unterblieben ist. Im Fall der Bubiker Firma geht es offenbar um das Fehlen eines rechtsgültigen Domizils: «Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Gesuchsgegnerin ein gültiges Rechtsdomizil im Handelsregister eintragen lässt», heisst es in der publizierten gerichtlichen Verfügung.
Die Firma war 2007 ins Handelsregister eingetragen worden und betreibt «Handel mit elektronischen, elektrischen und mechanischen Geräten und Anlagen». Die letzte Mutation beim Eintrag datiert aus dem Jahr 2012. (bn)
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