Update 7: Live-Ticker Bubiker Gemeindeversammlung

(Bild: bn/Adrian Wegmann)
(Bild: bn/Adrian Wegmann)

 

Dieser Beitrag wird während der Gemeindeversammlung laufend aktualisiert

 

Gemeindepräsident Hans-Christian Angele eröffnet in der Turnhalle Geissberg in Wolfhausen um 19.40 Uhr die Versammlung. Er lässt die Stimmenzähler wählen und die Präsenz ermitteln.

 

Es sind 429 Stimmberechtigte anwesend. Das absolute Mehr beträgt 215 Stimmen.

 

Zudem verfolgen 25 interessierte Schülerinnen und Schülern der dritten Sekundarklassen die Versammlung.

 

Wegen Platzmangels – die Turnhalle ist auf 400 Personen beschränkt – müssen Nichtstimmberechtigte, Gäste und auch einige Stimmberechtige in den Geissbergsaal wechseln, wohin eine Videoübertragung besteht.

 

Auch einige Medienvertreter verfolgen das Geschehen. Zudem sind hochrangige Vertreter des GZO – VR-Präsident Andreas Mika und Spitaldirektor Hansjörg Herren – als Gäste anwesend.

 

Traktanden

 

1. Abnahme Jahresrechnung 2024 (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung samt Sonderrechnungen): 

 

Finanzvorsteherin Susanne Berchtold präsentiert die Jahresrechnung, die mit rund 9,9 Millionen Franken Ertragsüberschuss sehr gut ausgefallen ist, nicht zuletzt aufgrund von Einmaleffekten.

 

RPK-Präsident Silvan Scheiwiler begründet den Antrag der Rechnungsprüfungskommission, der Rechnung zuzustimmen.

 

Die Rechnung wird mit grossem Mehr gutgeheissen.


2. Erhöhung des Aktienkapitals zur Sanierung der GZO AG Spital Wetzikon im Umfang von 3,120 Millionen Franken.

 

Gemeindepräsident Hans-Christian Angele schildert im Rückblick die finanzielle Situation des GZO, die hoch verschuldet ist, aber derzeit gut arbeitet. Er begründet, weshalb das Übernahmeangebot einer Investorengruppe als unseriös beurteilt wurde, und weshalb der Gemeinderat Bubikon gegen die beantragte Kapitalerhöhung ist.

 

Silvan Scheiwiller begründet den ablehnenden Antrag der RPK.

 

Die Diskussion wird rege benutzt. Unter anderem melden sich Dr. Roger Russenberger und Inger Muggli, Seelsorgerin am GZO, und GZO-VR-Präsident Andreas Mika zu Wort. Wichtiges Argument, auch bei votierenden Mitarbeitenden des GZO: Die aktuelle Kapazität des GZO ist für die Gesundheitsversorgung in der Region, besonders bei weiterem Bevölkerungszuwachs, unverzichtbar. Bei einem Konkurs würde sofort ein Engpass entstehen. Weiter, unter anerem von Markus Brunner: Bubikon soll seine Rechte und seine Verantwortung als Aktionärsgemeinde wahrnehmen, für die Gesundheitsversorgung einstehen. Kritik wird auch am Gemeindepräsidenten geübt, weil er selber episch rede. Harry Letsch, FDP-Präsident, kritisiet den «Zürcher Oberländer», weil er den GZO-Teil aus der FDP-Medienmitteilung herausgestrichen habe. Zur Sache meint er, das GZO sei nicht unverzichtbar. Die FDP lehne die Kapitalerhöhung ab. Paul Vonlanthen, ehemaliger Spitalplaner des Kantons und ehemaliges Bubiker RPK-Mitglied, prangert Fehlplanungen in den letzten Jahren an. Das GZO könnte seiner Ansicht nach gerettet werden, aber nicht in der jetzt geplanten Weise. Es bräuchte seiner Ansicht nach einen Plan B; systemrelevante Teile durch den Kanton zu retten. Hansjörg Herren, GZO-Spitaldirektor, kontert: «Wir sind vom hohen Ross abgestiegen und haben viel gelernt.» Florian Ricklin, auch er Arzt, möchte gerne «nochmal darüber schlafen» und das Volk an der Urne entscheiden lassen.

 

Jetzt wird abgestimmt:

 

Ärgerlich: auf der präsentierten Folie ist die Abstimmungsfrage genau umgekehrt – aus der Perspektive des ablehnenden Gemeinderats – und demzufolge falsch und verwirrlich formuliert

 

Jetzt wird eine neue Folie präsentiert...

 

Die Versammlung heisst die Kapitalerhöhung mit 223 Stimmen gut, 8 Stimmen mehr als das absolute Mehr

 

Der Antrag auf Urnenabstimmung wird mit 245 Stimmen gutgeheissen

 

Nach einer kurzen Pause wird die Anwesenheit neu festgestellt: 312 Stimmberechtigte, 157 absolutes Mehr


3. Teilrevision Bau- und Zonenordnung: Einführung kommunaler Mehrwertausgleich - Festsetzung:

 

Hochbauvorsteherin Seraina Billeter erläutert die Vorlage. Ein Mehtwertausgleich fällt nur an, wenn für eine Aufzonierung eine Baufreigabe erfolgt. Anhand von Beispielen erläutert sie, in welchen Fällen und in welcher Höhe eine Abgabe anfallen würde. Betroffen sind nur Grundstücke über 1200 Quadratmeter.

 

Die RPK unterstützt den Antrag zur Einführung des kommunalen Mehrwertausgleichs in der beantragten Form.

 

In der Diskussion wird die Vorlage kritisiert. Walter Brunner zum Beispiel stellt fest, dass «alles, was den Bau verteuert, entweder von den Eigentümern oder von den Mietern bezahlt werden muss.»

 

Es kommt zunächst ein alternativer Antrag zur Abstimmung, die Abgabe auf 0 Prozent (statt 30 Prozent, wie vom Gemeinderat vorgeschlagen) festzusetzen. Dieser Antrag wird mit 177 Stimmen gutgeheissen. Damit ist die Vorlage obsolet geworden.

 


4. Teilrevision Bau- und Zonenordnung: Mindestabstand Windkraftanlagen; Festsetzung

 

Auch diese Vorlage wird von Seraina Billeter präsentiert. Der Gemeinderat setze sich unverändert gegen die Anlage ein, auch wenn stets argumentiert werde, die BZO-Änderung mit dem Mindestabstand bringe nichts, weil sie ohnehin vom Kanton nicht genehmigt würde.

 

In der Diskussion melden sich auch Befürworter der Windkraft zu Wort. Ein Windkraftgegner spricht so lange, dass er einen Antrag auf Schluss der Diskussion provoziert, der angenommen wird.

 

Eine Viertelstunde nach 23.00 Uhr wird abgestimmt: Die BZO-Änderung mit dem Mindestabstand von 1000 Metern wird grossem Mehr angenommen.

 


5. Beantwortung allfälliger Anfragen von allgemeinem Interesse nach § 17 Gemeindegesetz. Zu diesem Traktandum sind keine Anfragen eingegangen, das Traktandum entfällt.

 

Am Schluss der Versammlung erhebt ein Stimmbürger eine Einwendung zum verwirrlichen Abstimmungsprozedere beim Traktandum GZO.

 

(bn)

 

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