Bubiker Vereine zahlen nichts, für Bubiker Parteien wird es teuer

Auszug aus dem aktuellen «Benützungsreglement»(Screenshot bubikon.ch)
Auszug aus dem aktuellen «Benützungsreglement»(Screenshot bubikon.ch)

 

Mietet ein Bubiker Dorfverein für einen Vereinsanlass einen der öffentlichen, mit Steuergeldern finanzierten Räume  – Geissbergsaal, Singsaal Mitlistberg, Mehrzweckraum im Feuerwehrgebäude, Singsaal Fosberg –,  bezahlt er rein gar nichts. Eine Bubiker Ortspartei dagegen wird gehörig zur Kasse gebeten: für den Geissbergsaal zwischen 300 und 850 Franken (Küche und ungestimmter Konzertflügel noch nicht inbegriffen), für einen der Singsäle 350 Franken, für den Mehrzweckraum im Feuerwehrgebäude ebenso. Gratis ist gemäss dem von der Schulpflege erlassenen «Benützungsreglement» aus dem Jahr 2022 für Ortsparteien – und Landeskirchen – lediglich ein Anlass pro Jahr, während für Vereine auch mehrmalige Miete kostenlos bleibt.

 

Diese Ungleichbehandlung ist reichlich sonderbar und rechtlich wohl auch kaum haltbar: Die Bubiker Ortsparteien sind rechtlich nämlich ebenfalls ortsansässige Vereine gemäss Artikel 60 ff. des Zivilgesetzbuchs. Von anderen Dorfvereinen wie etwa dem Turnverein oder dem Schützenverein unterscheiden sie sich lediglich durch den Vereinszweck. Ob ein Vereinszweck politischer, kultureller oder sportlicher Natur ist, geht den Gemeinderat eigentlich nichts an. Auch ist der Unterschied fliessend: Gerade Turn- und Schützenvereine waren im 19. und 20. Jahrhundert als vaterländisch gesinnte Vereinigungen hochpolitisch und sind es teilweise heute noch.

 

Einmalige Gratis-Option für Ortsparteien im Reservationstool nicht abrufbar

 

Kommt dazu, dass der gemäss Reglement auch Parteien zustehende einmalige Gratis-Anlass im Reservationstool auf der Schul-Website gar nicht geltend gemacht werden kann: Weder wird darauf hingewiesen, noch ist im Tool für Parteien eine Option «Gratis-Reservation» abrufbar. Das Reglement selber ist auf der Gemeinde-Website nur schwierig zu finden.

 

Und das Reservationstool ist auch in keiner Weise aktuell: Es unterscheidet, was die Kostenfrage für Raumreservationen betrifft, zwischen einheimischen Vereinen, die der Vereinsvorständekonferenz (VVK) angehören, und einheimischen Vereinen, die nicht in den erlauchten Kreis aufgenommen wurden. Nur – die VVK gibt es gar nicht mehr, und bei der Nachfolgeorganisation, dem Verein Dorfvereine Bubikon-Wolfhausen, können laut Statuten alle einheimischen Vereine – insbesondere auch Parteien! – Mitglied werden. «Da müssen Gemeinderat und Schulpflege wohl über die Bücher», meint ein nicht genannt sein wollendes Vorstands-Mitglied einer Bubiker Ortspartei.

 

Die geschilderte Problematik scheint beim Bubiker Gemeinderat durchaus auf Verständnis zu stossen:  «Das Benützungsreglement muss aus verschiedenen Gründen demnächst überarbeitet werden», sagt Gemeindepräsident Hans-Christian Angele auf Anfrage von buebikernews: «Falls bei den politischen Parteien ein Bedürfnis besteht, dass in Zukunft zusätzliche kostenlose Vermietungen von kommunalen Räumen möglich sein sollen, dann kann das diskutiert und allenfalls ergänzt werden.»   (bn)

 

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