Die gemeindeeigene Tiefgarage in der Liegenschaft Ritterhausstrasse 5/7 soll inskünftig mit Videokameras überwacht werden. Aufgrund von zahlreichen Velo-Diebstählen ist es gemäss amtlicher Publikation vom Freitag (7. Februar 2025) «ein zunehmendes Bedürfnis, auch einen Teil des Veloabstellplatzes vis-à-vis des Bahnhofkioskes mit Videokameras zu überwachen».
Der Gemeinderat hat gemäss der amtlicher Publikation vom Freitag diese ergänzenden Videoüberwachungsstandorte mit Beschluss Nr. 2025-13 vom
29. Januar 2025 genehmigt. Das bestehende Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund vom 20. August 2014
entspreche nicht mehr dem aktuellen Standard und sei deshalb erneuert worden. Das neue Reglement wurde vom Gemeinderat am 29. Januar 2025 mit Beschluss Nr. 2025-12 erlassen.
Laut der Publikation liegen die Beschlüsse während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales und Kultur) während den Öffnungszeiten zur
Einsicht auf, oder können von der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden. Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Publikation an
gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. (bn)
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