Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 liegt gemäss Mitteilung vom 14. Januar 2025 auf der Gemeindeverwaltung (Abteilung
Präsidiales und Kultur), Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, gegen Voranmeldung zur Einsichtnahme auf und ist auf der Webseite
der Gemeinde aufgeschaltet, ebenso als Anhang zu diesem bn-Artikel.
Allfällige Mängel des Protokolls sind «grundsätzlich im Rahmen eines Rekurses» geltend zu machen. Ist dies nicht möglich, steht jeder Person die
Aufsichtsbeschwerde zur Verfügung. Die Aufsichtsbeschwerde ist an den Bezirksrat Hinwil, Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, zu richten.
(bn)
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