15 000 Franken bewilligte der Gemeinderat Bubikon für die Ausrichtung der stylischen Sommermatinee am 31. August 2024 (buebikernews berichtete) aus dem sozialen Bubiker-Fonds. Das war der höchstmögliche Auszahlung, die aus diesem Fonds für diesen Zweck getätigt werden konnte.
Der Bubiker-Fonds wurde vor der Gemeindeversammlung am 16. September 2020 aus der Zusammenlegung dreier Vorgänger-Fonds geschaffen. Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) zeigte sich damals skeptisch: «Unter dem Blickpunkt der finanziellen Angemessenheit sollte die Ausgabenkompetenz in einem gesunden Verhältnis zum Fondsvermögen festgelegt werden», schrieb die RPK in ihrer Stellungnahme.
RPK befürchtete 2020 Ausgabenexzesse
Die Behörde beantragte der Versammlung, die Finanzkompetenz des Gemeinderats über diesen Fonds zu beschränken: Es sollen nur einmalige Beiträge
ausgerichtet werden können. Diese seien wie Beschlüsse über im Budget nicht enthaltene neue einmalige Ausgaben zu behandeln, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 10
Prozent der entsprechenden Finanzkompetenz (150 000 Franken). Die Gemeindeversammlung folgte damals diesem Antrag – der aber erst in der folgenden Legislaturperiode seine Wirkung
entfalten sollte.
(bn)
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vom Geissberg (Mittwoch, 25 September 2024 14:40)
Wie viel hat der Spass ingesamt den Steuerzahler gekostet? Die 15'000.- sind ja nur der höchstmögliche Zustupf aus dem Buebiker-Fonds.