Das Feuerverbot gilt auch für jegliches Feuerwerk!

 

Das generelle Feuerverbot, das in Bubikon und in allen anderen Gemeinden des Bezirks Hinwil wegen der extrem hohen Waldbrandgefahr erlassen wurde, gilt auch am 1. August und umfasst nicht nur das Grillieren mit Holz oder Kohle im Garten, sondern auch sämtliches Feuerwerk. Verboten sind also nicht nur laute Böller, die in Bubikon seit 2024 ohnehin verboten sind, sondern auch nichtlärmiges Feuerwerk (farbige Raketen, Bengalfeuer, Vulkane etc.).

 

(bn)

 

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