Warum ist der «Hombergchropf» ein Eignungsgebiet, obwohl nur 182 Nutzungspunkte dafür und 297 Schutzpunkte dagegen sprechen?

Regierunsrat Martin Neukom referiert zu den geplanten Windkraftanlagen (Bild: buebikernews)
Regierunsrat Martin Neukom referiert zu den geplanten Windkraftanlagen (Bild: buebikernews)

 

Warum ist der «Hombergchropf» ein Eignungsgebiet für eine Windkraftanlage, obwohl nur 182 Nutzungspunkte dafür und 297 Schutzpunkte dagegen sprechen? Dies war aus Bubiker Sicht eine der wichtigsten Fragen an der Feedbackveranstaltung des Kantons in Pfäffikon. Sie blieb weitgehend unbeantwortet: Nebst der Interessenabwägung zwischen Schutzwürdigket und Nutzen hätten bei der Auswahl auch «Vergleiche mit anderen Gebieten» eine Rolle gespielt, erklärte Fachexperten Flavia Polli von der Zürcher Baudirektion. Ein gleiches Bild ergibt sich beim Eignungsgebiet «Obsirain» in Hombrechtikon: 569 Schutzpunkte, 359 Nutzungspunkte. Unter den Schutzpunkten beim «Hombergchropf» wurden namentlich Waldaspekte und Wildtierpassagen erwähnt. Baudirektor Martin Neukom bestätigte, dass pro Windrad rund eine Hektar Wald gerodet werden muss – allerdings unter Ersatzauflage.

 

Sechs Bubiker Vertreter waren am mehr als dreistündigen Informations- und Diskussionsteil anwesend, darunter zwei ehemalige Behördenmitglieder und drei direktbetroffene Anwohner des «Hombergchropf». Fünf Bubiker Gegner des Projkets standen einem Befürworter gegenüber. Moniert wurde von den Anwohnern vor allem der zu geringe Abstand zu umliegenden Wohnhäusern von höchstens 250 Metern. Da stutzte Martin Neukom: «Hätte das nicht ein Ausschlussgrund sein müssen?», fragte er in Richtung seines Expertenteams. Auch diese Frage blieb ungeklärt...

 

Regierungsrat Martin Neukom und sein Team von Fachleuten der Baudirektion boten ansonsten recht fundierte Informationen, bei der Diskussion fiel aber auf, dass besonders kritische Voten sehr rasch abgeklemmt wurden. Eigentlich waren im Plenum nur «Verständnisfragen» erwünscht, aber keine Statements. Immerhin durften die nach Gebieten zusammengesetzten Gruppen die Ergebnisse ihrer Diskussionen schriftlich zusammenfassen. Diese Dokumnete sollen, so wurde versprochen, in die offizielle Anhörung einfliessen.

 

(bn)

 

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Kommentar: Wo blieben die Bubiker Gemeinderäte?

 

 

National-, Kantons- und Gemeinderäte aus den betroffenen Oberländer Gemeinden waren im Pfäffiker Chesselhuus anwesend. Vom Gemeinderat Bubikon hatte sich indessen niemand für diese wichtige Veranstaltung, die Teil der öffentlichen Anhörung ist, angemeldet. Die zuständige Ressortvorsteherin Seraina Billeter (SVP) war mit plausiblem Grund verhindert, denn sie amtet als Präsidentin des gleichentags stattfindenden Bubiker Gemeindeschiessens. Aus ihrer Gegnerschaft zum Projekt Hombergchropf hat sie in öffentlichen Verlautbarungen zudem nie einen Hehl gemacht.

 

Mühe, sich im Zielkonflikt zwischen alternativer Energiegewinnung und Landschaftsschutz klar zu positionieren, scheinen indessen namentlich Gemeindepräsident Hans -Christian Angele (FDP) und der zweite Vizepräsident, Reto Frey (GLP), zu haben. Beide fehlten am für Bubikons intakte Landschaft existentiellen Anlass, obwohl es um Themen geht, die beide als ihre Kernanliegen bezeichnen.

 

Als es um die gigantische SBB-Rangieranlage im Gebiet Brach ging, kämpfte namentlich Reto Frey noch an vorderdester Front gegen das Projekt – obschon auch öffentlicher Verkehr ein grünliberales Anliegen ist – und strich dies im Gemeinderats-Wahlkampf auch gross heraus. Aber das SBB-Projekt betraf damals halt einen Eingriff in die Natur unmittelbar vor Freys privater Haustüre...

 

(bn)

 

 

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Kommentare: 1
  • #1

    aus Wolfhausen (Samstag, 07 September 2024 17:06)

    Es bleibt schwierig! Früher wurden ganze Dörfer geopfert, sprich geflutet, um Stauseen für die Elektrizitätsgewinnung zu schaffen. Nun sind es die Windkraftanlagen, welche Eingriffe in die Natur bewirken. Aber was wollen all jene, welche sich nicht exponieren und sich nicht dagegen einsetzen. Sie wollen wohl einfach ihren gewohnten Lebensstandard behalten.
    Dass ein 250 m Mindest- Abstand zu bewohnten Liegenschaften vorliegen muss, sollte als Trumpf für den Abschuss (nicht Abschluss) des Projekts Windkraftanlage Bubikon weiterverfolgt werden.