Kann man sein Feuerwerk noch am 30. oder 31. Juli verschiessen?

(Bild: zvg)
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Der Gemeinderat hat am Freitag (28. Juni 2024) das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2024 online gestellt. Daraus geht klar hervor, was genau zum Thema Feuerwerkverbot beschlossen wurde (siehe Bild oben): Der gemäss der Einzelinitiative von Judith Bucher geänderte Artikel 7 der Polizeiverordnung tritt «auf  den 1. August 2024» in Kraft.

 

Einige Bubiker Schlaumeier wollen nun daraus bereits den Schluss ableiten, dann dürfe man halt bereits gekauftes Feuerwerk noch bis Ende Juli 2024 straflos «verchlöpfen». Stimmt das? Keineswegs! Denn bereits die alte Fassung des Artikels beschränkte das Abbrennen von lärmenden Feuerwerk auf die Bundesfeier und Silvester. Wörtlich: «Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk darf nur in der Nacht vom 1. August auf den 2. August und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar bewilligungsfrei erfolgen.» (bn)

 

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