Nun hat auch der ehemalige Generalunternehmer der GZO Spital Wetzikon AG, die Steiner AG, beim Bezirksgericht Zürich ein Gesuch um provisorische Nachlassstundung eingereicht. Dies berichten am Donnerstag (6. Juni 2024) mehrere Medien übereinstimmend. Als Grund wurde ein «Liquiditätsengpass» genannt. Seit der Kündigung des Vertrags mit dem GZO durch Steiner herrscht in Wetzikon Baustopp. (bn)
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