Bubiker Kommissionsmitglieder erhalten neu einen Stundenlohn

(Bild: buebikernews)
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Tätigkeiten gewählter Bubiker Kommissionmitglieder ausserhalb von Sitzungen, werden ab 1. Juli 2024 gemäss protokolliertem Auftrag im Gemeindestundenlohn entlöhnt. Dieser beträgt, wie bereits beim Wahlbüro, 32.50 Franken pro Stunde. Diese Änderungen der Vollziehungsbestimmungen zur Entschädigungsverordnung hat der Gemeinderat in eigener Kompetenz beschlossen und am Dienstag (4. Juli 2024) rekursfähig amtlich publiziert.

Bis anhin war laut dem Beschluss nicht geregelt, wie die Kommissionsmitglieder für weitere Aufträge entlöhnt werden. Deshalb solle neu ein Stundenlohn festgesetzt werden: «Die Vollziehungsbestimmungen, in Kompetenz des Gemeinderates, sollen für solche Aufträge mit dem bereits existierenden Gemeindestundenlohn ergänzt werden und es wird definiert, wie gewählte Kommissionmitglieder für protokollierte Aufträge, zusätzlich entschädigt werden können.» Der Gemeindestundenlohn werde auf den selben Stundenlohn festgesetzt, wie auch das Wahlbüro pro Stunde entschädigt wird. Die Sitzungelder – 70 Franken bis 2,5 Stunden Dauer, 125 Fraken für Sitzungen zwischen 2,5 und 5 Stunden Dauer und 250 Franken über 5 Stunden – bleiben unverändert.

 

Eine weitere Änderung betrifft die Spesenregelung für Gemeindeangestellte, wenn sie Tätigkeit ausserhalb der Gemeinde verrichten. Bisher wurden solche Tätigkeit gleich entschädigt wie Behördenmitglieder. Neu gilt für die Gemeindeangestellten «das jeweilig gültige Spesenreglement der Gemeinde.»

 

(bn)

 

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