Kirchgemeindeordnung soll mit Kompetenzregelung ergänzt werden

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

An der Kirchgemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde Bubikon vom 3. Dezember 2023 soll den Stimmberechtigten eine Ergänzung der Kirchgemeindeordnung vorgelegt werden. Dies schreibt Kirchenpflegpräsident Kurt Willi im Gemeindeblatt «Chileblick».

 

Die Revision steht im Zusammenhang mit dem umstrittenen Teilverkauf der Pfarrhausparzelle am Berglihöhweg: Die Kirchenpflege Bubikon wurde aufgrund eines im Mai 2023 gutgeheissenen Rekurse von der Bezirkskirchenpflege (BKP) verpflichtet, für das Geschäft «Teilverkauf der Pfarrhausparzelle» eine Urnenabstimmung anzusetzen. Diese findet – wie buebikernews berichtete – am 19. November 2023 statt.

 

Der Entscheid der BKP wurde damit begründet, dass in der Kirchgemeindeordnung eine Kompetenzregelung bei Verkäufen über 30'000 Franken fehle und dies übergeordnetem Recht widerspreche. In dieser Grössenordnung müsse ein Landverkauf zwingend an der Urne behandelt werden. Die Kirchenpflege wurde von der BKP ebenfalls aufgefordert, innert neun Monaten nach Eintreten der Rechtskraft die Kirchgemeindeordnung mit entsprechenden Bestimmungen zu ergänzen, was nun geschehen soll. (bn)

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