Fundgegenstände bis 31. Oktober abholen

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

In einer Mitteilung erinnert die Gemeindeverwaltung Bubikon daran, dass sich zahlreiche Fundgegenstände wie Schlüssel, Brillen, Armbanduhren, Schmuck und Kleider auf dem Fundbüro angesammelt haben, die bis zum 31. Oktober 2023 abgeholt werden müssen. Nach diesem Datum werde «über die Fundgefgenstände verfügt», heisst es in der Mitteilung.

 

In Bubikon ist das Fundbüro den Einwohnerdiensten angegliedert. Hier werden Fundgegenstände aufbewahrt, die in Bubikon verloren oder gefunden wurden. Wenn der Wert eines Fundgegenstandes den Wert von 10 Franken offensichtlich übersteigt, sind Finder gesetzlich verpflichtet, den Gegenstand abzugeben. Gegenstände, die auf öffentlichem Boden gefunden werden, können gleich am Schalter der Einwohnerdienste abgegeben werden.

 

Wer etwas verloren hat, kann den Verlust eines Gegenstandes persönlich am Schalter, telefonisch oder per E-Mail den Einwohnerdiensten melden. «Beschreiben Sie den Verlustgegenstand so genau wie möglich (Farbe, Material, Marke, Grösse etc.). Bei verlorenen Schlüsseln ist es hilfreich, wenn Sie die Marke (z.B. KABA, Keso) oder eingravierte Nummern melden und einen allfälligen Schlüsselanhänger beschreiben», schreibt die Gemeindeverwaltung auf ihrer Website. (bn)

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