(Bilder: buebikernews)
Die Widerzellstrasse führt von der Kantonsstrasse Wolfhausen–Rüti (Rüti-Strasse) westlich am Egelsee vorbei zum Gutshof Widerzell, dem Anwesen von Gemeindepräsident Hans-Christian Angele, und von dort weiter zum Weiler Barenberg. Am Wochenende war die öffentliche Gemeindestrasse mit einem Allgemeinen Fahrverbot belegt: Eine zusätzliche Tafel wies auf ein privates Familienfest hin, das offensichtlich bei der Familie des Gemeindepräsidenten über die Bühne ging. Auf dem grossen Umschwung des Gutshofs Widerzell, der unmittelbar an das Naturschutzgebiet Egelsee grenzt, waren dafür mehrere Festzelte aufgestellt worden.
Sperrungen von Strassenabschnitten für private Zwecke sind äusserst selten, wie Recherchen von buebikernews ergaben. Sie sind aber rechtlich grundsätzlich möglich: Massgeblich ist Artikel 13 der Bubiker Polizeiverordnung, welcher die «Benützung öffentlichen Grundes und der übrigen öffentlichen Sachen regelt». Er stellt die «nicht bestimmungsgemässe oder über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Grundes zu privaten Zwecken» unter eine Bewilligungspflicht. Explizit erwähnt sind im Artikel auch Strassensperrungen.
Nach Auskunft von René Baumann, dem Leiter der Sicherheitsabteilung in der Gemeindeverwaltung, wurde die Veranstaltung in der Widerzell von der Sicherheitsabteilung «offiziell mit den üblichen Auflagen bewilligt, ebenso das kurzzeitige Fahrverbot». Diese Einschränkung der Durchfahrt sei nötig geworden, weil die Veranstaltung «mit einem stark erhöhten Verkehrs- und Personenaufkommen verbunden war und das Kreuzen auf der Widerzellstrasse nicht möglich ist, ohne auf das angrenzende Wiesland auzuweichen.» Die Massnahme sei zeitlich auf ein Minimum beschränkt worden. Eine weitere Auflage sei es gewesen, sämtliche Anwohnerinnen und Anwohner über die befristete Strassensperrung frühzeitig zu informieren.
Eine öffentliche Publikation der Sperre – wie im Falle von Tiefbauarbeiten üblich – hat allerdings nicht stattgefunden: René Baumann: «Die Gemeinde Bubikon publiziert Strassensperrungen in der Regel, wenn sie länger als drei Tage dauern.»
(bn)
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