Bezirkskirchenpflege heisst Rekurs gut: Teilverkauf der Pfarrhausparzelle muss an die Urne!

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Die Zukunft der riesigen Pfarrhausparzelle am Berglihöhweg ist wieder völlig offen. (Bild: buebikernews)
Die Zukunft der riesigen Pfarrhausparzelle am Berglihöhweg ist wieder völlig offen. (Bild: buebikernews)

Die Bezirkskirchenpflege (BKP) Hinwil hat den Rekurs eines Anwohners gegen den Kirchgemeindeversammlungsbeschluss vom 6. Dezember 2020 betreffend Kompetenzerteilung an die Kirchenpflege für den Teilverkauf der Pfarrhausparzelle am Berglihöhweg gutgeheissen und den Beschluss als nichtig erklärt. Dies schreibt die reformierte Kirchenpflege Bubikon am Freitag (5. Mai 2023) in einer Mitteilung: «Daraus folgt, dass auch der Beschluss der Kirchenpflege vom 11. März 2022 für den Teilverkauf an die Fit Planungs AG hinfällig wird.»

 

Teilverkauf der Pfarrhauszelle muss einer Urnenabstimmung vorgelegt werden



Die Kirchenpflege Bubikon wird laut dem Entscheid der Bezirkskirchenpflege verpflichtet, für das Geschäft «Teilverkauf der Pfarrhausparzelle» eine Urnenabstimmung anzusetzen. Der Entscheid der BKP werde damit begründet, dass in der Kirchgemeindeordnung eine Kompetenzregelung bei Verkäufen über 30'000 Franken fehle und dies übergeordnetem Recht widerspreche. In dieser Grössenordnung müsse ein Landverkauf zwingend an der Urne behandelt werden. Die Kirchenpflege wird aufgefordert, innert neun Monaten nach Eintreten der Rechtskraft die Kirchgemeindeordnung mit entsprechenden Bestimmungen zu ergänzen.

Die Kirchenpflege Bubikon schreibt, sie sei über diesen Entscheid «erstaunt», habe sie doch 2019 die Kirchgemeindeordnung «in enger Zusammenarbeit mit dem Rechtsdienst der Kantonalkirche» überarbeitet: «Ein Fehlen solcher Bestimmungen ist nie zur Debatte gestanden, und der Kirchenrat hat die von der Kirchgemeindeversammlung abgenommene neue Kirchgemeindeordnung auch gutgeheissen.»

Die Kirchenpflege werde den Aufforderungen der BKP nachkommen und das Geschäft «Teilverkauf der Pfarrhausparzelle» an eine der nächsten Urnenabstimmungen bringen sowie die Kirchgemeindeordnung ergänzen und einer der nächsten Kirchgemeindeversammlungen zur Abstimmung vorlegen.

 


Weitere Entscheide der BKP zugunsten der Bubiker Kirchenpflege, aber verbunden mit einer Rüge

Die Beschwerde gegen die Verhandlungsführung an der Kirchgemeindeversammlung vom 4. September 2022 habe die Bezirkskirchenpflege jedoch abgewiesen, heisst es weiter in der Mitteilung. Auch den Rekurs gegen die Durchführung der Urnenabstimmung über den Planungs- und Baukredit für das Pfarrhaus habe die Bezirkskirchenpflege abgewiesen. Die Kirchenpflege Bubikon sei aber gerügt worden, dass sie die Urnenabstimmung durchgeführt hat, bevor über die Beschwerde gegen die Verhandlungsführung entschieden worden war.

 

Die reformierte Kirchgemeinde plant seit Jahren, auf einem Teil dem Teil der riesigen Pfarrhauszelle ein neues Pfarrhaus zu bauen, den dafür nicht benötigten Teil jedoch auf dem Immobilienmarkt zu verkaufen. Die Abriss- und Neubau-Pläne sind nicht unumstritten: An der Kirchgemeindeversammlung vom September 2022 wurde von Gemeindemitgliedern überraschend eine neue Variante ins Spiel gebracht, die einen Erhalt des alten Pfarrhauses aus den vierziger Jahren hätte möglich machen sollen. (bn)

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