Gemeinde Bubikon weist auf neue Leinenpflicht für Hunde hin

(Bild: Screenshot bubikon.ch)
(Bild: Screenshot bubikon.ch)

Nach dem per 1. Januar 2023 revidierten Zürcher Hundegesetz gilt neu für Hunde in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 31. Juli kantonsweit eine Leinenpflicht im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes. Auf diese Neuerung weist der Gemeinderat Bubikon in einer Medienmitteilung hin. Ebenso gilt die Leinenpflicht in Naturschutz- und Naturschutzumgebungszonen. Beim Fund eines Jungtieres, eines toten oder verletzten Rehs wird die Bevölkerung gebeten, den Standort zu markieren und die Verkehrsleitzentrale (Tel. 117) zu benachrichtigen. Rehkitze dürften nicht angefasst werden, damit es von der Mutter wieder angenommen wird. (bn)

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